Kindergeld auch wenn man Teilzeit arbeitet?
Hallo, ich hab leider für das Wintersemester keine Zusage bekommen und fange erst im Frühjahr mit dem Studium an. Ich arbeite momentan auf 450€ Basis und wollte gerne ab Oktober bis Dezember also für drei Monate auf Teilzeit arbeiten (80-85) Stunden im Monat. Muss ich das der Familienkasse mitteilen bzw. Besteht dann noch Anspruch für meine Eltern auf Kindergeld ?
1 Antwort
Lieber MercedesBenz14,
also der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern :-((
Ich arbeite momentan auf 450€ Basis und wollte gerne ab Oktober bis Dezember also für drei Monate auf Teilzeit arbeiten (80-85) Stunden im Monat...
Du könntest neben deinem 450-Euro-Minijob als geringfügige Beschäftigung parallel dazu eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausüben, welche sozialversicherungsfrei ist, jedoch nicht steuerfrei :-((
Falls bei deinem Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht in der Ek-Steuererklärung angeben. Somit hast du als Single den Grundfeibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also insgesamt über 10.000€ in 2019 einkommensteuerfrei für deine kurzfristige Beschäftigung ;-)
Gruß siola55