Kfz-Versicherung gekündigt, was geschieht mit der Zulassung?

5 Antworten

Ab 1.1.14 besteht kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug. Die Versicherung wird dies der Zulassungsbehörde mitteilen und diese den Halter (also deine ex-Freundin) anschreiben. Sie muss dan schleunigst zusehen das Fahrzeug auf sich selbst zu versichern. Tut sie das nicht, kommt ein mehr oder minder freundlicher Herr in blau oder grün vorbei und legt das Auto zwangsweise still - das sollte dann aber alles das Problem deiner Ex sein.

Angesichts der Tatsache, dass schon Ende November ist, stellt sich die Frage ob es den Aufwand lohnt, zu versuchen noch früher als 1.1.14 aus der Versicherung herauszukommen. Im Endeffekt ist das für die Versicherung ja nichts anderes als wenn du dein eigenes Auto z.b. verkaufst... dann läuft ja der Vertrag auch nicht bis ende des Jahres sondern nur bis zum Tag des Verkaufs.

(Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Auto auf deine Ex zugelassen ist... du hast dann sowieso nichts mit der Anmeldung am Hut... musst aber natürlich auch nicht die Versicherung bezahlen...)


gonzo338  27.11.2013, 17:26

Tscha... da hat RzX19 schon auf den Send-Button gedrückt während ich noch getippt habe.... :-)

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Dunkelgeist 
Fragesteller
 27.11.2013, 17:30
@gonzo338

Bin nicht rechtlich gesehen ich der halter, weil die Zulassung über mich läuft? Das Auto ist ja auf mich zugelassen und auf mich versichert. Sie ist ja "nur" die Eigentümerin

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gonzo338  27.11.2013, 17:44
@Dunkelgeist

Ups... ja schon... das hatte ich beim ersten mal Lesen nicht sofort so aufgefasst.

Ich denke, da bleibt dann nur was kieljo beschrieben hat.

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kieljo  27.11.2013, 19:20
@gonzo338

@gonzo338, so ist es . Er ist der Halter. Er würde somit auch die Aufforderung bekommen eine neue eVB vorzulegen.

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Du teilst der Zulassungsstelle einfach die Adresse deiner Freundin mit. Die werden ihr dann rechtzeitig zum Jahresende eine Aufforderung schicken, dass sie eine eVB-Nr einreicht und das Auto ummeldet. Wenn sie das nicht macht, fährt sie mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Auto durch die Weltgeschichte. Dann wird das Auto zwangsabgemeldet. Als Zeuge, dass sie das Auto und die Papiere hat, hast du die Polizisten. Die werden ihr das mit der Ummeldung aber sicher auch schon gesagt haben.


Dunkelgeist 
Fragesteller
 27.11.2013, 19:00

Super vielen Dank für deine Antwort. Hatte schon bammel dass ich garkeine Möglichkeit habe was gegen sie zu unternehmen!

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Helmutgerke beschreibt es schon fast richtig.

Wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht, dann wird die Versicherung der Zulassungsbehörde eine Mitteilung schicken, indem sie sagt, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.

In Deutschland ist mittlerweile ein KFZ-Versicherungs-Zwang. Das heißt, die Zulassungsbehörde wird deine (Ex-)Freundin anschreiben und sie muss binnen einer Frist eine neue Versicherung aufbringen und einreichen.

Wenn sie das nicht macht, wird das KFZ abgemeldet. Fährt sie weiterhin mit diesem KFZ wird das als Fahren ohne Zulassung geahndet.

Hast du den TEIL 2 noch? DER ist der Entscheidende! Geh`zur Zulassungsstelle und schildere die Lage.


Dunkelgeist 
Fragesteller
 27.11.2013, 15:57

Ich habe garnichts...sie hat alle Dokumente und alle Schlüssel. Ich weiß zwar wo das Auto steht, kann aber wie gesagt nichts machen weil mir die Unterlagen fehlen

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du stehst auch weiter meiner Ansicht nach in der Haftung.

Das Fahrzeug wird - wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht, seitens der Straßenverkehrsbehörde zur Fahndung ausgeschrieben.

Es wird jemand deine Freundin bzw. dort wo das Fahrzeug angemeldet ist, vorbeikommen und dne Zulassungsstempel am Nummernschild entfernen.