Keinen Lohn erhalten was tun?

3 Antworten

Du hast also monatlich 100 Euro zu viel Ausbildungsvergütung erhalten. Der Ausbildende verlangt das Geld zurück, weil du zunächst ungerechtfertigt bereichert bist (Paragraph 812 BGB). Damit wäre ein Rückforderungsanspruch möglich.

Aber es bleibt zunächst fraglich, ob der Ausbildende wusste, dass er zu viel zahlt, dann bestünde der Anspruch nicht (Paragraph 815 BGB). Die Wahrscheinlichkeit ist aber natürlich hoch, dass er das abstreiten.

Was eher bei dir noch klappe könnte, ist die Entreicherung nach Paragraph 818 Abs. 3 BGB. Dies läge vor, wenn du das Geld ausgegeben hast und auch nicht im Rahmen von Treu und Glauben bösgläubig gehandelt hast. Nach deinen Schilderungen kann beides zutreffen (Miete usw. und du hast gutgläubig gehandelt und darauf vertraut, da du nachgefragt hast).

Ebenso ist die Frage nach einer eventuellen Ausschlussfrist (meistens 6 Monate) offen. Dann könnten ja bereits ein Teil der Forderung hineinfallen.

Dass eine Aufrechnung mit dem gesamten Vergütung erfolgt, sehe ich auch kritisch, da in der Praxis die Grundsätze des Pfändungsfreibetragea herangezogen wird.

Die sinnvollste Lösung ist mit dem Ausbildungsbetrieb zu reden, um ggf. ratenweise den Betrag zurückzuzahlen. Man kann natürlich die Entreicherung anführen, dies wird sich aber sicherlich auf zukünftige Entscheidungen (bspw. Übernahme) auswirken.

Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht genau - In der Schweiz wäre das so nicht erlaubt.

Selbst WENN man dir zuviel bezahlt hätte, dürfte man es dir nicht mit dem kommenden Lohn oder den kommendne Löhnen verrechnen, sofern du dem nicht explizit zustimmst. Der Arbeitgeber kann das Geld zurückfordern, aber diese Tatsache ist als eigenständige, zu differenzierende "Aktion" gegenüber der regulären Lohnauszahlung zu verstehen.

Grund dafür ist eben, dass du damit nicht in die Lage kommst, dass deine Fixkosten wie Miete oder Krankenkasse (welche man in der Schweiz selbst bezahlen muss) plötzlich nicht mehr bezahlt werden können.

Ob du die Summe dann auf einmal zurück bezahlen musst oder ob man sich auf eine Abzahlung einigen kann, das widerum obliegt dem Arbeitgeber. Passieren bei uns solche Fehler, dann finden diese Rückzahlungen bezogen auf dein Beispiel etwa so statt: Sollte der Arbeitgeber dir fälschlicherweise während 6 Monaten 100 Euro zuviel bezahlt haben, dann bezahlt er die kommenden 6 Monate 100 weniger. Aber eben: Dem müsstet du dann auch zustimmen (was die meisten tun, weil das die sinnvollste Lösung darstellt).

Wie Du siehst kann man.

Du beziehst kein Gehalt sondern eine Ausbildungsbeihilfe.

Du hattest also 6 Monate Zeit Dich zu erkundigen woher die 100€ zusätzlich kamen - hast Du aber nicht, im Gegenteil Du hast es verbraucht. Nun wundere Dich nicht das die zahlende Behörde das zuviel gezahlte Geld zurück fordert. Und Zahlung einstellt bis Deine angelaufenen Schulden beglichen sind.

Mein Rat, sprich umgehend in der Behörde vor und versuche eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Viel Glück.


Rheinflip  04.07.2023, 09:46

wie kommst du denn jetzt auf die Behörde?

der Betrieb darf nicht h einfach den Lohn auf Null setzen, der Betrieb hat eine fürsorgepflicht gegenüber dem Azubi

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14Gungnir18  04.07.2023, 09:50
@Rheinflip

FS hat Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Das beantragt man bei Ämtern/Behörden.

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