Kaution überfällig, wie soll ich vorgehen?
Hallo, ich habe bis vor über einem Jahr noch in einer Mietwohnung gelebt und habe bis jetzt immernoch nicht die gesamte Kaution zurück bekommen. Immer nur einen kleinen Teil. Die Vermieterin versucht mich immer zu vertrösten mit Ausreden wie "die NKabrechnung ist noch nicht da", "ich habe so viel zu tun" etc. Zum einen haben wir ein Übergabeprotokoll, dass belegt, dass ich die Wohnung ohne Mängel und sauber hinterlassen habe und zum Anderen dürfte sie, falls ich noch hätte nachzahlen müssen, das Geld sowieso nicht von der Kaution abziehen oder nicht? Des Weiteren habe ich mich bei der Firma, die diese NKabrechnung erstellt informiert und sie sagten, dass sie diese noch nicht erstellt werden kann, WEIL DIE DAZU BENÖTIGTEN DATEN NOCH NICHT VON DER VERMIETERIN ÜBERMITTELT WURDEN. Ich bin stinkesauer und würde wirklich ungern den Weg zum Rechtsanwalt gehen. Wie würdet ihr vorgehen?
3 Antworten
Eine evtl. Nachzahlung darf der Vermieter mit der Kaution verrechnen.
Er darf auch einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung dafür einbehalten.
Ich staune das dir die Abrechnungsfirma Auskunft gegeben hat. Das darf die eigentlich nicht.
Warte mit dem Gang zum RA noch etwas.
Wenn kalenderjährig abgerechnet wird muß dir die Abrechnung für 2021 bis spätestens 31.12.2022 zugehen, wenn der Vermieter noch eine Nachzahlung geltend machen will.
Für 2021darf der Vermieter sich noch bis 31.12.22, 18:00 Uhr Zeit lassen für die Zustellung. Danach wäre sie verfristet und eine Nachzahlung von dir nicht mehr zu leisten. Danach dürftest du diese anmahnen, Frist setzen und bei Verzug die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen (des Abrechnungszeitraumes) fordern.
Und natürlich den Resbetrag der Kaution einfordern. Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug Rechtsmittel einlegen wirst wegen Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).
Mieterverein beitreten , Frist setzen durch Anwalt, der kümmert sich