Kaution überfällig, wie soll ich vorgehen?

3 Antworten

Eine evtl. Nachzahlung darf der Vermieter mit der Kaution verrechnen.

Er darf auch einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung dafür einbehalten.

Ich staune das dir die Abrechnungsfirma Auskunft gegeben hat. Das darf die eigentlich nicht.

Warte mit dem Gang zum RA noch etwas.

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird muß dir die Abrechnung für 2021 bis spätestens 31.12.2022 zugehen, wenn der Vermieter noch eine Nachzahlung geltend machen will.

Für 2021darf der Vermieter sich noch bis 31.12.22, 18:00 Uhr Zeit lassen für die Zustellung. Danach wäre sie verfristet und eine Nachzahlung von dir nicht mehr zu leisten. Danach dürftest du diese anmahnen, Frist setzen und bei Verzug die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen (des Abrechnungszeitraumes) fordern.

Und natürlich den Resbetrag der Kaution einfordern. Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug Rechtsmittel einlegen wirst wegen Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).

Mieterverein beitreten , Frist setzen durch Anwalt, der kümmert sich