Nachmieter stellen angebliche Mängel fest?

4 Antworten

Das nichterstellen eines Protokolls hat theoretisch für beide Parteien Nachteile. Der Mieter kann den Auszugszustand nicht "beweisen", der Vermieter aber ebenso nicht. Ist kein Protokoll da, kann der Vermieter aber eben auch keine Mängel beweisen. Das müsste schon ein gravierender versteckter (!) Mangel sein, damit ein Vermieter da noch etwas fordern könnte. Will er noch etwas bzgl. Mängel fordern, so wäre es an ihm selbst gewesen ein Protokoll anzufertigen, so hat er Pech gehabt. Er ist auch in der Beweispflicht, dass die erkannten Mängel nicht von den Vermietern beim Einzug verursacht wurden, sondern von euch. Im Streitfall sagt ihr ..."es wurde kein Protokoll angefertigt, da es keine Mängel gab".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was wurde beim Einzug notiert? Seit ihr damals beim Einzug alles durchgegangen und habt es dokumentiert im Beisein des Hausmeisters bzw. Vermieters?

Kenn das nur so, das man es gleich festhält bei der Schlüsselübergabe und ein Protokoll führt und alles aufschreibt und jeder unterschreibt. Auch beim Einzug wird es eigentlich gemacht.

Bin einmal in eine Wohnung gezogen. Beim Einzug wurde alles dokumentiert. Beim Einzug hat der Vermieter die Mängel in meinem Beisein aufgeschrieben und ich habe es mit unterschrieben. Beim Auszug war es das gleiche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

svenja121987 
Fragesteller
 07.01.2020, 21:19

Ja, beim Einzug gab es ein Übernahmeprotokoll. Allerdings wurde beim Auszug kein Protokoll erstellt. Laut Aussage der Vermieterin muss sie dies nicht tun was auch stimmt (haben wir gegoogelt). Allerdings wurden keine Mängel bei der Wohnungsübergabe festgestellt und die Nachmieter haben bereits am nächsten Tag die Schlüssel erhalten und sind in die Wohnung gezogen. Die aufgeführten Mängel haben die Nachmieter der Vermieterin mitgeteilt und sie hat uns die Mail weitergeleitet.

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Dann erbringt den Nachweis und Ihr habt Ruhe.

Gelingt der Nachweis nicht, ist die Kaution weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

svenja121987 
Fragesteller
 07.01.2020, 21:15

Welchen Nachweis? Der Vermieter steht doch in der Nachweispflicht oder nicht?

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Ihr habt die Wohnung nach Mietende an den Vermieter herauszugeben. Diese Aufgabe habt ihr um 1 Woche vorgezogen ohne nach gemeinsamer Begehung der Wohnung die Feststellung von Mängeln zu machen, keine Zeugen dabei und keine Fotos gefertigt.

Die Nachmieter sind am Tag nach eurem Mietende eingezogen, auch ohne Herausgabe durch den Vermieter ebenfalls ohne Übergabeprotokoll und behaupten nun im Nachhinein diverse Mängel vorgefunden zu haben, die die Vermieterin euch anlasten will.

Wenn ihr nun behaupten wollt, die Wohnung mängelfrei verlassen zu haben, dann seid ihr in der Beweispflicht. Ihr habt dafür keinerlei Beweise. Die Vermieterin hat zwar die Wohnung bei eurem Verlassen besichtigt, aber IHR habt das nicht protokolliert !

Die Vermieterin kann zwar nach Übernahme verdeckte Mängel reklamieren aber nicht diese offensichtlichen Mängel. Eure selbst gekauften Geräte und Gegenstände gehen in das Eigentum des Vermieters über, wenn sie fest mit der Mietsache verbunden sind. Anderenfalls konntet ihr sie mit Auszug aus der Mietsache entfernen.


svenja121987 
Fragesteller
 09.01.2020, 09:35

Hallo Gerhard,

die Wohnung wurde wie von mir beschrieben an die Vermieterin vor Ort übergeben. Diese hat sich die Wohnung angeschaut und die Schlüssel übernommen ohne ein Übergabeprotokoll zu erstellen.

Ein Zeuge (Freund meines Mannes) war bei der Übergabe mit dabei daher haben wir einen Zeugen.

Es ist ja so, dass es grundsätzlich keine Pflicht ist solch ein Übergabeprotokoll zu erstellen (warum auch immer).

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Gerhart  09.01.2020, 15:05
@svenja121987

Es ist richtig, dass keine Pflicht zu einem Übergabe/Übernahmeprotokoll besteht. Wenn eins dennoch gemacht werden soll, dann wäre das eure Aufgabe als Übergebende gewesen. Aber da ein Zeuge bei der Herausgabe der Mietwohnung anwesend war, genügt seineBezeugung, dassbei der Übernahme keine Mängel festgestellt wurden. Das und und die Handlungen des Nachmieters im Verein mit der Vermieterin solltet ihr als Begründung eines Widerspruchs zur Rechnung der Vermieterin aufschreiben und der Vermieterin zustellen. Einwurfeinschreiben!

Gleichzeitig verlangt ihr die Abrechnung der Mietsicherheit (Kaution) und setzt eine Frist bis 20.01.2020. Ihr könnt auch der Vermieterin mitteilen, dass ihr im Falle der weiteren Verfolgung der Zahlungsansprüche eine negative Feststellungsklage gegen die Vermieterin vorbringen wollt. Einen Rechtsanwalt braucht ihr bis dahin noch nicht.

Ich vermute, die Vermieterin wird nicht klein beigeben und selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn dessen Schreiben bei euch eingeht, dann sehen wir weiter....

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svenja121987 
Fragesteller
 10.01.2020, 13:08

@gerhart vielen Dank für deine Nachricht. Für die Kautionsrückzahlung hat die Vermieterin doch bis zu 6 Monate Zeit. Muss Sie die Abrechnung bereits vorher erstellen? Dies habe ich bislang noch nicht erlebt.

Einen Anwalt wird sich die Vermieterin nicht nehmen, da sie selbst Anwältin für Mietrecht ist :/

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