kann man 1 woche vor arbeitsbeginn den vertag kündigen bzw rückgänig machen oder wielang hat man zeitß?

4 Antworten

Eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden. Das wird zwar selten gemacht, wenn aber doch, muss das Arbeitsverhaeltnis auch angetreten und kann erst danach gekuendigt werden.

Manche Arbeitsvertraege enthalten auch eine Klausel, nach der der Arbeitsvertrag erst durch Antritt des Arbeitsverhaeltnisses wirksam wird (bzw. auch bei schuldlosem Nichtantritt). Da braucht man gar nicht erst dort zu erscheinen, wenn man es sich anders ueberlegt hat.

Findet sich jedoch keine der oben genannten Regelungen im Arbeitsvertrag (was wohl bei den allermeisten Vertraegen der Fall sein duerfte), kann das Arbeitsverhaeltnis auch schon vor dessen Beginn ordentlich und fristgemaess gekuendigt werden. Wurde eine Probezeit vereinbart, geht das auch mit der fuer die Probezeit vereinbarten Kuendigungsfrist.

Welche Kuendigungsfrist gilt, richtet sich nach der jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung. Du musst also zuerst im Arbeits- oder/und ggf. Tarifvertrag nachsehen. Nur wenn dort keine Kuendigungsfristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen. Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt bis zum Ablauf einer hoechstens sechsmonatigen Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag und danach fuer den Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Will man die Kuendigungsfrist nicht einhalten, sollte man das Gespraech mit dem Arbeitgeber suchen. Dieser hat normalerweise kein grosses Interesse an einem neuen Arbeitnehmer, der bereits von Anfang an keinen Bock hat und sowieso in wenigen Tagen oder Wochen wieder weg sein wird. Meist wird der Arbeitgeber in solchen Faellen mit einer vorzeitigen Aufloesung des Arbeitsverhaeltnisses durch einen Aufhebungsvertrag einverstanden sein.

Guck mal in Deinen Arbeitsvertrag! In manchen Arbeitsverträgen sind Kündigungsfristen genau festgelegt:

  • in der Probezeit
  • nach der Probezeit

In der Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist zwei Wochen.

Wenn Du aber sowieso nicht dort arbeiten möchtest, wird der Arbeitgeber sicherlich akzeptieren, dass Du erst gar nicht erscheinst.


Aranin 
Fragesteller
 09.10.2019, 00:58

hab mein arbeitsvertrag ja noch nicht bekommen, soll erst nächste woche losgeschickt werden. deshalb frag ich

0
BiggerMama  09.10.2019, 01:04
@Aranin

Ruf einfach an und sag, Du hättest es Dir anders überlegt!

0
Aranin 
Fragesteller
 09.10.2019, 01:08
@BiggerMama

noch ist ja nichts passiert, aber ich hoffe es natürlich.

0
DerCaveman  09.10.2019, 01:10
In der Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist zwei Wochen.

.... sofern arbeits- oder ggf. tarifvertraglich keine andere wirksam vereinbart wurde.

0

Probezeit macht alles möglich .


Aranin 
Fragesteller
 09.10.2019, 00:46

danke sehr :)

0