Kann ich mit einem deutschen Roller (45 km/h) in der Schweiz fahren?
Hallo, ich habe einen relativ speziellen Fall und finde keine Antwort dazu im Netz. Ich wohne in Frankreich, pendle aber täglich in die Schweiz und zwar mit meinem deutschen Roller, der max. 45 km/h fährt wie mit dem deutschen B Führerschein erlaubt. Nun hat mich die Schweizer Polizei angehalten und behauptet ich, das sei praktisch fahren ohne Fahrerlaubnis. Kann ich dieser Aussage vertrauen? Ich habe gelesen, dass die Polizisten oft keine Ahnung von deutschen Führerscheinen haben und würde deren Aussage gerne von zweiter Stelle bestätigt wissen bevor ich meinen Roller tatsächlich stehen lasse :(?
2 Antworten
Für den A1 Führerschein zu machen musst du zuerst eine Theoriprüfung absolvieren. Dann hast du einen Lehrnfahrausweis.
In der Lehrnphasenzeit musst du dann 4-Mal einen theorie Abendkurs besuchen und dann noch 2-Mal einen praktischen Fahrkurs absolvieren.
Nach dem du das alles geschaft hast, kannst du zur praktischen Prüfung gehen. Wenn du durchkommst kannst du das L abnehmen und sogar jemanden hinten mit auf den Roller nehmen.
Wenn du nur die Theorieprüfung machst, ohne die ganzen Kurse etc. Wird dein Lehrnfahrausweis ablaufen und du darfst wider nicht offiziell fahren
Das ganze koster Unsummen von Geld!
Mit dem B Führerschein darf man auch in der Schweiz mit einem 50er Roller ohne weitere Prüfung fahren. Das müsste ja auf deinem Führerschein eingetragen sein. Die Aussage der Polizisten verwirrt mich gerade. Deinen Führerausweis hattest du dabei oder?
Du verwirrst mich jetzt. In Deutschland zählt der Roller zur Klasse AM, die in B eingeschlossen ist. Aber diese AM Klasse gibt es in der Schweiz nicht. Da fällt der Roller unter A1 und dieser ist doch nicht automatisch in B eingeschlossen.........