Kann ich mit einem deutschen Roller (45 km/h) in der Schweiz fahren?

2 Antworten

Für den A1 Führerschein zu machen musst du zuerst eine Theoriprüfung absolvieren. Dann hast du einen Lehrnfahrausweis.

In der Lehrnphasenzeit musst du dann 4-Mal einen theorie Abendkurs besuchen und dann noch 2-Mal einen praktischen Fahrkurs absolvieren.

Nach dem du das alles geschaft hast, kannst du zur praktischen Prüfung gehen. Wenn du durchkommst kannst du das L abnehmen und sogar jemanden hinten mit auf den Roller nehmen.

Wenn du nur die Theorieprüfung machst, ohne die ganzen Kurse etc. Wird dein Lehrnfahrausweis ablaufen und du darfst wider nicht offiziell fahren

Das ganze koster Unsummen von Geld!

Mit dem B Führerschein darf man auch in der Schweiz mit einem 50er Roller ohne weitere Prüfung fahren. Das müsste ja auf deinem Führerschein eingetragen sein. Die Aussage der Polizisten verwirrt mich gerade. Deinen Führerausweis hattest du dabei oder?


henzy71  08.04.2016, 04:09

Du verwirrst mich jetzt. In Deutschland zählt der Roller zur Klasse AM, die in B eingeschlossen ist. Aber diese AM Klasse gibt es in der Schweiz nicht. Da fällt der Roller unter A1 und dieser ist doch nicht automatisch in B eingeschlossen.........

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