Kann ich meine Geschenke zurück verlangen?

13 Antworten

§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)

----------------------------------------------------------------------------

Im Grunde ist es armselig, Geschenke zurückzufordern!

Das ginge nur, wenn sich die Beschenkte dir gegenüber groben Undanks schuldig gemacht hätte. Nur Schluss machen reicht dazu regelmäßig nicht aus.

Ansonsten ist die Schenkung eine wirksame und unwiderrufliche Eigentumsübertragung.

Nein. Geschenkt ist geschenkt. Du kannst sie natürlich fragen, hast aber rechtlich keinen Anspruch auf die Dinge.

ich habe ihr paar sachen geschenkt

Geschenkt ist geschenkt und 200 Euro sind kein Wert, um den sich eine Klage lohnen würde -- also nein.

Geschenke aufgrund von grobem Undank zurückzufordern gelingt so gut wie nie und wenn nur mit Klage und wirklich gutem Grund (z.B. Mordversuch, Betrug im Sinne der Straftat).

Partnerschaftliche Trennungen sind regelhaft KEIN genügender Grund, um Geschenke im üblichen Rahmen zurückzufordern, nicht einmal Fremdgehen oder andere übliche Trennungsgründe.

Du bist doch der Mann, der im Suff seiner Freundin die Nase gebrochen hat. Und da willst du jetzt auch noch Geschenke zurückfordern?! Echt jetzt? Das größte Geschenk, das sie dir machen könnte, wäre, auf eine Anzeige zu verzichten. Dann hättest du aber schon besser abgeschnitten als verdient.

Du prügelst deine Freundin und nennst sie undankbar? Meine Güte.

Ja es git Gründe die Geschenk zurück zu verlangen,

Aber erstmal git Geschenkt ist Geschenkt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe gerne Sex mit meinem Freund