Kann ich einen Architekten aus dem Ausland für ein Haus-Projekt in Deutschland beauftragen?

7 Antworten

Grundsätzlich ja. Wenn der Kollege aber einige Rechtslagen nicht kennt, macht es Sinn eine Zusammenarbeit mit einem Kollegen hier einzugeben. Dieser prüft seinen Entwurf und reicht ihn ggfls. auch ein.
sie sehen, Entwurf und Antrag muss nicht aus einer Hand kommen. Die Bauleitung könnte sogar ein dritter übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So einfach ist das nicht, sein Abschluss muss hier anerkannt werden, der Begriff "Architekt" ist geschützt. Ohne Anerkennung ist er nicht bauvorlageberechtigt, siehe https://www.akhb.de/architektenkammer/berufsanerkennung

"Wenn Sie ein Studium der Architektur an einer ausländischen Hochschule absolviert haben und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben und Tätigkeiten eines Architekten bzw. einer Architektin (z.B. in einem Architekturbüro) ausüben. Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin" führen und sind nicht bauvorlageberechtigt"

Ob du das kannst, weiß ich nicht. Ich könnte das. Das ist ganz einfach.

Ob sich der ausländische Architekt aber mit den örtlichen Bauauflagen auskennt, und seine Berechnungen der Statik den deutschen Vorschriften entspricht, wage ich zu bezweifeln. Zudem müsste er als Architekt anerkannt sein, das heißt , sein Studium muss in Deutschland anerkannt sein.


Kleidchen2  12.01.2022, 10:56

Die Ststik wird sowieso durch einen Tragwerksplaner gemacht.

Ansonsten hast du Recht.

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Früher ging das nicht. Wie das heute "dank EU" ist, weiß ich nicht. Grundsätzlich darf es keinen Wettbewerbsnachteil mehr geben. Hier wäre eine Frage bei der Bundesarchitektenkammer angeraten um Rechtssicherheit zu haben.

Ob es Sinn macht einen ausländischen Architekt zu beauftragen, ist eine andere Frage...

Grundsätzlich schon. Du solltest nur darüber nachdenken, dass dir möglicherweise – je nachdem wie häufig er in Deutschland zu tun hat – hiesige Vorgaben, Einschränkungen und Verwaltungsvorgänge etc nicht so explizit kennt. Man weiß letztenendes nicht sicher, ob es dann in der Abwicklung Probleme geben könnte. Das vermag ich nicht einzuschätzen.