Kann der Führerscheinantrag nachträglich abgelehnt werden?
Hallo zusammen,
Ich wollte mal fragen, ob schon mal jemand einen ähnlichen oder sogar den gleichen Fall hatte wie ich.
Vor etwa zwei Wochen habe ich meinen Führerschein Antrag für die Erweiterung auf den a2 Führerschein gestellt. Von 2018-2020 hatte ich den A1 Führerschein, dieser wurde mir allerdings allerdings im Mai 2020 entzogen, und ich musste eine MPU beziehungsweise eine Zweijährige Sperre absitzen.
nun hat mir die Führerscheinstelle ursprünglich gesagt, dass das mit dem Aufstieg nichts werden wird, da ich keine zwei Jahre vor Besitz habe (was ich ja eigentlich habe).
Ich habe also trotzdem, auf gut Glück meinen Führerschein Antrag gestellt und dieser wurde heute genehmigt, allerdings teilte mir die Dame von der Führerscheinstelle mit, dass in den Bemerkungen steht „ warte auf Akte“
Weiß eventuell jemand, auf welche Akte der TÜV warten, und ob mein Führerschein Antrag im Nachhinein noch abgelehnt werden könnte?
Ich danke euch jetzt schon vielmals für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Abend
4 Antworten
Der Antrag kann bis zur letzten Sekunde abgelehnt werden. Daher wird die Fahrerlaubnis auch erst durch die tatsächliche Aushändigung des Führerscheins erteilt.
nun hat mir die Führerscheinstelle ursprünglich gesagt, dass das mit dem Aufstieg nichts werden wird, da ich keine zwei Jahre vor Besitz habe (was ich ja eigentlich habe).
Nein, hast du nicht, denn durch den Entzug ist deine erste Fahrerlaubnis kpl. erloschen. D.h., du wirst rechtlich wie ein FS-Neuling behandelt der im Dez. 2023 zum allerersten Mal einen FS erworben hat.
allerdings teilte mir die Dame von der Führerscheinstelle mit, dass in den Bemerkungen steht „ warte auf Akte“
Dadurch wird sich vermutlich aufklären, dass du erst seit Kurzem im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und somit die erforderlichen 2 Jahre Praxis nicht besitzt.
Solltest du trotzdem zugelassen werden, ist das auf einen Behördenfehler zurückzuführen, dann solltest du Glückspilz unbedingt mal Lotto spielen. XD
Das fragwürdige ist für mich dabei, ich habe ja sogar im Führerscheinantrag angegeben, dass der Führerschein 12/2023 ausgestellt wurde 🤣 dann hoff ich mal, dass es tatsächlich ein Fehler war haha.
Das mit dem Lotto probiere ich, wenn ich den Führerschein tatsächlich bekomme xD
nun hat mir die Führerscheinstelle ursprünglich gesagt, dass das mit dem Aufstieg nichts werden wird, da ich keine zwei Jahre vor Besitz habe (was ich ja eigentlich habe).
Dabei sind Feinheiten zu beachten. Bei verschiedenen Anträgen sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Muss der Besitz vorliegen oder in einem bestimmten Zeitraum vorgelegen haben? In deinem Fall muss er vorliegen, Altbesitz hilft dir hier nicht.
Wenn Du 05/2022 Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen hast, dann kannst in 05/2024 auch die Aufstiegsprüfung auf Klasse A2 machen, diese ist einen Monat vor erreichen der zwei Jahre möglich, bei dir dann im April.
Erneut erteilt wurde Sie mir 12/2023
Antrag auf Aufstiegsprüfung ist nicht möglich, dies könntest Du erst zum 12/2025 bekommen.
Normaler Antrag auf Klasse A2 ist natürlich möglich.
Aber der Antrag für den Aufstieg wurde ja genehmigt, deswegen bin ich etwas verwirrt und laut Mitarbeiterin vom TÜV passt alles.
Aufstiegsprüfung kannst Du frühestens 11/2025 ablegen, kannst es daher ganz ruhig angehen lassen.
Du verstehst es glaube ich nicht, ich habe am 02.01.2024 meinen Antrag für den Aufstieg A1 auf A2 abgegeben, und heute die Nachricht bekommen, dass der Antrag genehmigt wurde, sowie die Rechnung vom tüv. Und ich bezweifle jetzt einfach mal, dass man die 2 Jahre im Voraus bekommt.
Na dann berichte später.
Aufstiegsprüfung ist vor 11/2025 bei Wiedererteilung 12/2023 nicht möglich 🤷♂️
na dann scheinst du ja mehr zu wissen als die Führerscheinstelle, meine Fahrschule und der TÜV!! 😳 woher beziehst du denn die Informationen, kannst du mir mal ein Paragraph raussuchen?
woher beziehst du denn die Informationen, kannst du mir mal ein Paragraph raussuchen?
FeV §17 Abs.1 letzte Satz:
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden.
Ja, die Ersterteilung war ja 03/2018 und diese ist auch bei der Führerscheinstelle hinterlegt.
Nö, Erteilung ist 12/2023 steht auch im Datumsfeld in deinem „neuen“ Führerschein, die FeV spricht extra nicht von ERSTerteilung sondern von Erteilung.
Ich bin hier jetzt raus, viel Erfolg 🍀
Tja, wurde trotzdem von der Führerscheinstelle und dem TÜV genehmigt 💁 wird schon! Aber weiter so mit den hilfreichen Antworten 😂
das hast du falsch verstanden, ich hatte den Führerschein von 03/2018-05/2020. Erneut erteilt wurde Sie mir 12/2023. Allerdings hat meine Fahrschule eine Rückmeldung bekommen, dass der Antrag genehmigt wurde, die Frage ist jetzt, ob der TÜV im Nachhinein noch den Antrag ablehnen kann (wobei ich vom TÜV heute eine Rechnung für die Praxisprüfung bekommen habe)