Raus aus der bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

Unter 25 bist Du aus der BG - Befarfsgemeinschaft der Eltern raus, da ja zu deiner Nettovergütung auch noch Kindergeld von derzeit min. 219 Euro kommt.

Bei ca. 700 Netto musst Du ja min.auf über 800 Euro Brutto kommen und dann stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll min. 240 Euro Freibetrag zu, die dann theoretisch vom Netto abgezogen werden.

Du würdest dann also angenommen auf um die 460 Euro anrechenbares Netto kommen, mit dem Kindergeld auf um die 679 Euro und damit würdest Du aus der BG - der Eltern raus sein, weil dein Bedarf bei nur 563,42 Euro liegt.

Das wäre also ein Überschuss von angenommen um die 115,58 Euro pro Monat.

Im Umkehrschluss würde das bedeuten, zieht man von deinen 219 Euro Kindergeld diese ca. 116 Euro ab, dann hieße das, Du würdest von deinem Kindergeld noch um die 103 Euro zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen und die müssten deine Eltern auch weiterhin für deinen Lebensunterhalt einsetzen, also z.B.für deinen KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Der berechnet sich aus der gesamten Warmmiete, geteilt durch die Person im Haushalt.

Dazu kommt dann noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 357 Euro und das zusammen ergibt deinen Bedarf.

Diese ca. 116 Euro würden deinem Kindergeld zugerechnet und wieder zum Einkommen der Mutter oder Vater, je nachdem wer das Kindergeld bekommt.

Hat diese Elternteil kein anderes Einkommen, auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann kann es min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, dann würden angenommen dann max.um die 86 Euro auf die restliche BG - verteilt.

Du müsstest dann deinen Eltern bei um die 103 Euro die Du vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest, angenommen für deinen KDU - Kopfanteil nur noch um die 104 Euro zahlen.

Dazu käme dann im Regelfall noch dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, da musst Du deine Eltern fragen was sie dafür zahlen müssen.

Dann vereinbarst Du mit deinen Eltern ein angemessenes Kostgeld, oder übernimmst deine Verpflegung und Versorgung dann selber.

Was Du dann von deinen um die 700 Euro Netto noch hast, steht dir zur freien Verfügung und darf nicht auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden.

700 Euro Netto bedeutet 875 Euro brutto.

Davon bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus weitere 20% = 155 Euro .

Diese 255 Euro werden von Deinem Nettoentgelt abgezogen, so dass dann 445 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden - sprich das JC stockt Deinen Bedarf weiterhin mit knapp 120 Euro auf. Diese 445 Euro musst Du an Deine Eltern weiterleiten.

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Bzw. Ihr setzt Euch zusammen, und klärt welcher Anteil des Regelsatzes Dir noch persönlich für z.B. für Bekleidung, Nachrichtenübermittlung und Freizeit zugestanden wird.

https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/kinderregelsatz-2021.jpg

Also bist Du wirtschaftlich besser bedient, wenn Du weiterhin in der BG bleibst.


isomatte  02.08.2021, 19:02

Kindergeld unter 25 nicht vergessen !

0
wilees  02.08.2021, 19:13
@isomatte

Das wird bekanntermaßen solange er im elterlichen Haushalt lebt dem Einkommen der Eltern zugeschlagen.

Je nachdem könnte es sich rechnen mit BAB u. Kindergeld wenn das Wohnumfeld preiswert ist.

0
isomatte  02.08.2021, 19:30
@wilees

Falsch !

Es ist solange Einkommen des Kindes, solange es vom Kind zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt wird.

0

Dein Einkommen darf nicht auf die gesamte BG angerechnet werden, sondern lediglich auf deinen Bedarf. Das bedeutet, du fällst raus und die gesamte BG hat dann logischerweise weniger Geld.


trippleNal 
Fragesteller
 02.08.2021, 18:31

Das auf dem Foto ist nur mein Bedarf.

0

Wenn du noch Daheim wohnst musst du dein Einkommen angeben. Dieses wird dann angerechnet