Job gefunden nun beim Jobcenter abmelden?

3 Antworten

Mein Freund würde nach wie vor noch alg 2 beziehen.

Falls Ihr beiden länger als 12 Monate zusammenlebt, geltet Ihr sozialrechtlich als Bedarfsgemeinschaft, und Dein Einkommen wird leider angerechnet.

Um das zu verhindern, wäre eine räumliche Trennung erforderlich.

Der Führerschein wird sich noch etwas gedulden müssen.

Ich hoffe das Du das dem Jobcenter auch schön gemeldet hast ?

Wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, also im Bescheid ihr beide steht und da bei Regelbedarf ohne Einkommen jeweils derzeit 401 € stehen, dann wird dein Einkommen entsprechend auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Bei min. 1200 € Brutto kannst Du nach § 11 b SGB - ll min. schon einmal den max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 300 € von deinem Nettoeinkommen abziehen.

Solltest Du also angenommen um die 1150 € Netto bekommen, dann blieben max. vorerst um die 850 € anrechenbares Einkommen übrig.

Alleine der Regelbedarf in einer BG - würde derzeit bei jeweils min. 401 € liegen, zusammen also min. 802 €, demnach blieben dann ggf. max. um die 48 € für eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete übrig und der Rest sollte dann in Form einer Aufstockung weiterhin vom Jobcenter gezahlt werden.

Wenn Du monatlich mehr als 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten ausgeben müsstest, dann könntest Du den übersteigenden Betrag auf Nachweis vom vorerst anrechenbarem Einkommen noch in Abzug bringen.


NakaharaxChan 
Fragesteller
 31.07.2021, 21:10

Danke danke. :)

Angemeldet ist das natürlich alles schon.

0
isomatte  31.07.2021, 21:35
@NakaharaxChan

Du hättest dann also zumindest theoretisch bei deinem Einkommen jeden Monat 300 € mehr als jetzt, wenn Du keine Ausgaben für deinen Job haben würdest, also nicht Essen usw. sondern z.B. Fahrkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel.

Aber selbst wenn Du die hast, müssen dir im Monat min. 230 € von deinen 300 € Freibetrag bleiben, weil Du für notwendige berufsbedingte Aufwendungen nur max. diese 70 € einsetzen musst.

Auf Nachweis können dann erhöhte notwendige Aufwendungen separat abgesetzt werden, dadurch würde sich dann also das vorerst anrechenbare Einkommen nochmals verringern und die Aufstockung erhöhen.

Bei deinem Einkommen geht es nach dem Zuflussprinzip, dein Einkommen wird also in dem Monat angerechnet, in dem Du es auf dein Konto bekommst.

Hättest Du also angenommen am 01.07.2021 begonnen, bekommst deinen ersten Lohn erst im August auf dein Konto, dann muss von den Leistungen für Juli nichts ans Jobcenter zurückgezahlt werden.

Du reichst dann nur umgehend dein Einkommen nach und einen Kontoauszug, damit das Jobcenter den Eingang des Lohns sieht, abmelden musst Du nichts, weil euch weiterhin eine Aufstockung zusteht.

Bitteschön

1
isomatte  31.07.2021, 21:44
@isomatte

Noch etwas vergessen !

Wenn ihr also eine BG - bildet und dein Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet wird, dann gilt bei weiterem Leistungsanspruch die Befreiung des Freundes für den Rundfunkbeitrag auch weiter für dich, auch wenn Du selber keinen Leistungsanspruch mehr haben würdest.

1

Du MUSST dich abmelden! Tust du es nicht, wird dir Sozialbetrug unterstellt.


NakaharaxChan 
Fragesteller
 31.07.2021, 19:46

Ich habe ihnen geschrieben, dass ich was verdiene. Die lohnbescheide bekomme ich ja demnächst noch und reiche die dann ein. Aber werde ich von denen automatisch abgemeldet oder muss ich das dann machen? Mir werden auf jeden fall knapp 800 euro auf die leistungen angerechnet. Meinem freund übrigens auch

0
Dea2019  31.07.2021, 19:47
@NakaharaxChan

Du reichst denen die erste Lohnabrechnung ein UND den Kontoauszug wann der Lohn auf deinem Konto gut geschrieben wurde.

Die sagen dir dann wie es weiter geht

1