Finanziert das Jobcenter den Führerschein?
Hallo. Ich mache nächstes Jahr mein Abitur und würde gerne danach bei der Polizei ein Duales Studium anfangen. Dafür benötigt man ja auch den Führerschein, jedoch ist meine Mutter vom Jobcenter abhängig und dadurch ist das Geld für den Führerschein nicht vorhanden. Könnte jetzt Jobcenter, da der Führerschein für den zukünftigen Berufsweg erforderlich ist, die Kosten übernehmen?
11 Antworten
Nein den den kannst du dir auch in der Ausbildung finanzieren!
Da gibt es sehr strenge vorschriften und die erfüllst du so nicht
!
1 wen das Jobcenter eine eine Adresse zum bewerben gibt wo man nur mit dem auto hinkommt ist beides mögliche aber nur wen der neue Chef Dan schriftlich gibt das er dich mit Füherschein einstellt und das verbindlich!
Ja, du brauchst zwingend einen Führerschein!
Es ist aber keine Bewerbungsvoraussetzung und auch bei der Einstellung gibt es Ausnahmen.
Man kann den Führerschein auch nachreichen. Er muss aber zwingend zum ersten Praktikum vorliegen. Da die Zeiten für dieses Praktikum bundeslandabhängig sind, muss du das erfragen.
In Niedersachsen findet das Praktikum erst im 2. Studienjahr statt und für die eine Hälfte im ersten und für die andere im zweiten Semester. Man kann ihn nachreichen, muss aber belegen, dass man dabei ist. Hat man ihn zum Ablauf der Frist nicht, wird man entlassen.
Da man bei der Polizei bereits im Studium üppig verdient, ist es auch jedem zuzumuten, ihn selbst zu finanzieren.
Da man bei der Leumundsprüfung auch die "geordneten finanziellen Verhältnisse" prüft, um eine Korruptionsaffinität auszuschließen, solltest du nicht allzu sehr die arme Kirchenmaus spielen. Hast du nichts gespart?
Frag in dieser Sache deinen Einstellungsberater.
Gruß S.
Die zahlen das nur wenn es keine Alternative gibt.
Eventuell geht ein Darlehen.
Wieso brauchst du für den Berufsweg einen Führerschein? Es gibt die öffis.
In Ausnahmefällen ist es zwar möglich dass das JC den Führerschein zahlt, aber nur wen der zwingend nötig ist für die Stelle. Und das dürfte bei dir nicht der Fall sein
Ja sicher NACH der Ausbildung. Und das ist ein Unterschied.
Nein, WÄHREND!!!!
Wie soll er auf Streife fahren? Ein Polizeianwärter MUSS Führerschein haben. Spätestens zum 1. Praktikum. Da der gD ein Studium ist und alle Bewerber zwangsläufig volljährig sind, ist er in vielen BL bereits Bewerbungsvoraussetzung.
Nö es genügt, den Führerschein bis zum Ende der Ausbildung zu machen. Respektive bis zum Ende des Grundstudiums. Und da man wärehnd der Ausbildung verdient......
Nö es genügt, den Führerschein bis zum Ende der Ausbildung
Nein verdammt!
Respektive bis zum Ende des Grundstudiums. Und da man wärehnd der Ausbildung verdient......
Schön abgeschrieben! Hab ich dir ja schon vor 4 Stunden vorgesagt!
Soll das Jobcenter den Führerschein bezahlen, muss dafür grundsätzlich ein entsprechender Antrag gestellt werden. ... Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Führerschein die Chancen auf eine Arbeitsstelle nachweislich erhöhen würde.
Führerschein vom Jobcenter: Voraussetzung
Bei der Beantragung der Kostenübernahme für einen Führerschein müssen dem zuständigen Sachbearbeiter also triftige Gründe in Zusammenhang mit der Arbeitssuche genannt werden. Die Finanzierung eines Führerscheins liegt dann im Regelfall im Ermessen des Jobcenters
Eine Vollfinanzierung ist sowie praktisch unmöglich, die JC bieten wenn zinslose Kredite mit denen der Fs gezahlt werden kann. Die sind dann in Raten an das JC zurückzuzahlen.
Eine Chance gibt es bei beruflicher Umschulungen, braucht es dazu einen speziellen Fs stehen die Chancen den gezahlt zu bekommen gut. Das aber trifft auf den FS nicht zu.
Es wurd, wie der FS schreibt - im gD der Polizei zwingend vorausgesetzt.