Ist Gas in den Betriebskosten enthalten(Bild)?

7 Antworten

Entweder du hast eine Verbrauchspauschale für alles oder nicht, in Mietwohnungen für die dauerhafte Überlassung ist in Deutschland üblich, dass man einen eigenen Stromzähler hat und der auf den Mieter beim Versorger angemeldet wird. Gleiches würde meist auch gelten, wenn du neben den Heizkosten auch noch einen separaten Gaszähler für Warmwasser oder die Küche für ausschließlich deine Wohnung hast.

Selbst das was in den Nebenkosten steckt wird am Ende ja nach persönlichem Verbrauch abgerechnet, sofern kein Pauschbetrag vereinbart wird (ist bei dir nicht der Fall). Pauschbeträge sind oft nur bei Untervermietung oder Apartments für die kurzfristige Nutzung üblich, weil man einzelne Wochen oder Monate nur mit hohem Aufwand sauber abrechnen kann.

Alle relevanten Zähler muss der Vermieter für dich anmelden, du musst also erstmal nichts tun, der Grundversorger kommt dann auf dich zu. Danach kannst du immer noch checken ob du ein günstigeres Angebot findest.

Das hast Du doch erst vor ein paar Minuten schon mal gefragt.

Hat die Wohnung eine eigenen Heizungsanlage (Therme) mußt Du selbst einen Vertrag mit einem Gasanbieter abschließen. Auch wenn mit Gas gekocht wird.

Wenn nichts zutrifft sind die Gaskosten in den NK enthalten.

Es steht doch im Vertrag das Du Heizkosten an den Vermieter zahlst.

Zu den Heizkosten gehören auch die Kosten für Geizenergie, z. B. Gas.

Strom für die Wohnung ist fast nie dabei. Dfür müssen Mieter immer einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter abschließen.

Ich habe in diesem Mietvertrag nichts von Gas als Nebenkosten gelesen. Daher wirst du Gas beispielsweise für Warmwasser oder deinen Küchenherd selbst anmelden müssen. Strom muss immer selbst angemeldet werden


Morfi655  16.02.2023, 10:16

Selbst anmelden muss man das eigentlich nicht, der Vermieter wird das schon aus Eigeninteresse für dich tun, da er offizieller Kunde ist, solange er niemand anderen benennt.

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Rheinflip  16.02.2023, 10:36
@Morfi655

den Vertrag schließt immer der Kunde mit dem Lieferanten ab, das geht niemals über den Besitzer.

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Morfi655  16.02.2023, 10:42
@Rheinflip

Ja, der Vertrag läuft zwischen dem Mieter und dem Grundversorger, aber der Mieter muss dafür in aller Regel erstmal nichts unternehmen, sondern der Versorger kommt auf ihn zu.

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anitari  16.02.2023, 10:25

Im Vertrag steht aber das Heizkosten zu zahlen sind. Zu den Heizkosten zählen auch die Kosten für Heizenergie.

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Rheinflip  16.02.2023, 11:31
@anitari

deswegen sage ich ja Gas für warmwasser und kochen, das läuft in der Regel über den Mieter

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Angeblich ja, die 40€

Das ist aber sehr wenig.

Strom musst du immer selbst anmelden.


derbefreier 
Fragesteller
 16.02.2023, 10:06

da steht heizungskosten. was ist mir warmwasser? das ist ja auch gas.

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anitari  16.02.2023, 10:26
@derbefreier

Bist Du sicher das Warmwasser mit Gas erwärmt wird?

Es kann ja auch mit Strom erzeugt werden.

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Da steht doch "Wärme- und Warmwasserversorgung", das ist also in den Nebenkosten enthalten. Strom musst du selbst anmelden.

Die 160 Euro sind Abschlagszahlungen, die am Jahresende mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.


Gerhart  16.02.2023, 10:34

WW_Kosten wurden gestrichen !

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florestino  16.02.2023, 12:58
@Gerhart

Und sind doch enthalten, da sich die 120 Euro gemäß §2 auf die dort aufgeführten Positionen beziehen. (vielleicht geht WW ja auch über Strom?)

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Gerhart  16.02.2023, 13:45
@florestino

Nun ja, wie verhält es sich dann mit anteiligen Wartungskosten und Strom für den Heizungsbetrieb?

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