Ist die Zwangsbelüftung an Fenstern Eigentum des Eigentümers oder der WEG?

5 Antworten

... also, kein Verwalter baut von sich aus und ohne Geld und ohne Beschluss Fenster ein, da kann also etwas nicht stimmen.

Fenster gehören der WEG, die hat bestimmt auch die Rechnungen bezahlt, nicht wie hier behauptet der ET.

Eine Abrechnung der WEG von 2018 gibt es nämlich noch nicht, da bin ich mir sicher!

Und wenn die erst in 2019 eingebaut wurden, schon gar keine für 2019!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ilban 
Fragesteller
 04.02.2019, 14:57

Natürlich wussten wir das es kommt und ich hab auch nie behauptet das nur wir bezahlt haben. Was ich meinte war, dass wir kein mitspracherecht in bezug auf die auswahl der fenster und deren "features" hatten.

Und wir als et nich teil der weg oder wie jetzt? 😅

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schleudermaxe  04.02.2019, 14:58
@Ilban

... es kann kein ET etwas bezahlt haben, weil es noch gar keine Abrechnung vom Hausgeld geben kann!

Und einen Beschluss wird es doch geben und wer bitte hat da gestimmt?

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FordPrefect  04.02.2019, 17:34
@Ilban
Und wir als et nich teil der weg oder wie jetzt? 😅

Seid ihr. Und genau daher dürft ihr ohne Beschluss der WEG auch nichts machen.

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Hier stimmt mal wieder rein gar nichts.

Wir haben vor kurzem neue Fenster bekommen welche mit einer "Zwangsbelüftung" ausgestattet sind.

Nein. Die Fenster wurden auf Beschluss der WEG ausgetauscht. Ohne Beschluss keine Ausgabe.

Wir selbst sind Eigentümer

Dann habt ihr das ja auch so beschlossen.

und mit der Zwangsbelüftung nicht ganz zufrieden weil wir deshalb wesentlich mehr Heizen müssen als vorher.

Unsinn.

Seit dem wir die neuen Fenster haben ist die gesamte Wohnung 2~3°C kälter als vorher obwohl wir die ganze Zeit auf höchster Stufe Heizen

Die Zwangsbelüftung ist bei modernen Mehrfachverglasungen zwingend erforderlich, weil sich sonst Schimmel bilden kann aufgrund Kondenswasser. Nur - die sind normalerweise so klein, dass es da so gut wie gar nicht ziehen, und schon ganz sicher nicht 2 - 3° kälter werden kann bei voller Heizleistung. Zudem sind die üblicherwesie regulierbar (Schieber). Was habt ihr denn bitte für eine Innentemparatur?

Die Hausverwaltung hat auch keinen der Eigentümer gefragt, was wir von den Fenstern, die verbaut werden sollten, überhaupt halten.

Ohne Beschluss keine Anschaffung. Und ganz sicher hat die HV nicht aus Langeweile mal schnell Fenster bestellt.

Jetzt muss es superschlau kommen - sorry: "Eigentum verpflichtet"

  1. Es ist davon auszugehen, dass der ETG spätestens in der letzten ETV die Unterlagen von der HV vorgelegt wurden (ich schließe mal ein Umlaufverfahren aus). Wenn ihr darüber ohne Prüfung beschließt => selber schuld
  2. Habt ihr einen Beirat? Der kann das auch mal vorprüfen. Falls nicht => wählt einen.
  3. Die technischen Ausführungen sind nicht nachvollziehbar. Die Fenster entsprechen mit Sicherheit den neuen Verordnungen und es ist daher von keinem relevant höheren Verbrauch auszugehen - schon gar nicht 2-3 Kelvin. Der einzige Grund dafür könnte ein unfachmännischer Einbau sein, aber dann würde es ziehen und bei einer solchen Temperaturdifferenz könnte man vermutlich neben/unter dem Fenster vorbei nach außen ins Freie sehen.
  4. Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum - unabhängig von individuellen Kostenregelungen.
  5. Frage bei der HV an, welche Qualität beauftragt und welche Qualität eingebaut wurde bzw. prüfe dann nach, ob diese den aktuellen Anforderungen entspricht (U-Wert, Gasfüllung, usw.).
  6. Wer hat die bauliche Abnahme durchgeführt? Gibt es ein Protokoll?
  7. Haben die anderen Miteigentümer die gleichen Probleme?
  8. FINAL: Ihr dürft an den Fenstern grundsätzlich NICHT eigenmächtig Änderungen vornehmen, da diese Euch nicht gehören (im Sinne Sondereigentum).

Ansonsten siehe FordPrefect und schleudermaxe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Fenster sind WEG Gemeinschaftseigentum. Ihr dürft die Belüftung nicht ausbauen. Der Einbau dürfte vorher in einer Eigentümerversammlung (protokolliert) beschlossen worden sein.


ingvogt  04.02.2019, 15:09

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind die Fenster Gemeinschaftseigentum. In vielen Teilungserklärungen ist aber eine davon abweichende Regelung enthalten. Darum kann man die pauschale Aussage, die Fenster seien Gemeinschaftseigentum so nicht uneingeschränkt machen. Das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

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FordPrefect  04.02.2019, 15:50
@ingvogt
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind die Fenster Gemeinschaftseigentum.

Und nach laufender Rechtsprechung des BGH.

In vielen Teilungserklärungen ist aber eine davon abweichende Regelung enthalten.

Irrelevant, weil ungültig. Zulässig ist ausschließlich eine abweichende Kostenverteilung, nicht jedoch eine abweichende Besitzregelung. Solche Regelungen sind - analog übrigens zur Regelungen zu Dachflächen und Dachfenstern - schlichtweg ungültig, und führen zu einer unbegrenzt rückwirkenden Anfechtbarkeit entsprechende Beschlüsse.

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Ich habe keine Ahnung, wie diese Fenster funktionieren. Könnte ein Einbaufehler vorliegen oder sind sie falsch eingestellt? So was sollte doch regelbar sei. Wie kommen denn die Nachbarn damit klar?