Ist das rechtens?

6 Antworten

Da die familiäre Beziehung so "toll" ist, wird dir nix anderes übrig bleiben als den Klageweg zu beschreiten. Bis zum Abschluss einer Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Das ist unabhängig von dem 18. Geburtstag. Mit 400 Euro ist das wohl nicht abgegolten.

Was bekommst Du denn an Nettovergütung auf dein Konto ?

Wenn Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, stehen dir bei Leistungsfähigkeit derzeit 860 Euro Unterhalt zu.

Darauf würde das Kindergeld voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf in der Regel pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

In deiner betrieblichen Erstausbildung könntest Du dann auch BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Müsste so passen und das Amt müsste doch auch Kosten übernehmen oder nicht Arbeitslosengeld 1 oder so


Florabest  20.10.2022, 23:37

Arbeitslosengeld 1 ??

Steht in der Frage nicht das Wort Ausbildung?

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Deine Eltern sind verpflichtet dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu zahlen. Deine Ausbildungsvergütung wird bis auf 100 Euro angerechnet.

Was hast du also monatlich an Netto?

Wende dich an das zuständige Jugendamt, die müssen dir bis du 21 wirst bei der Berechnung des Unterhaltes helfen.

Wie hoch ist denn deine Ausbildungsvergütung?

Jetzt als volljährig sind beide Eltern unterhaltpflichtig.