Ist das Erpressung?

7 Antworten

Guten Tag!

Eine Erpressung im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB ist es in diesem Fall nicht. Die Erpressung verlangt einerseits ein Nötigungsmittel (Drohung oder Gewalt) und andererseits einen Vermögensschaden, ist somit ein Vermögensdelikt. Hier fehlt es sowohl am Nötigungsmittel als auch an einem Vermögensschaden. Es handelt sich lediglich um eine Anweisung.

Kann mal passieren, dass die Karte verloren geht und ist auch ärgerlich. Besteht die Möglichkeit, eine Ersatzkarte kurzfristig zu beschaffen? Würde ich machen, dann ist das aus der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Steh halt einfach dazu, dass du sie verloren hast, das passiert.

Andreygors 
Fragesteller
 06.05.2024, 07:28

Ich habe ihm schon mehrfach gesagt das ich sie nicht habe.

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Das ist keine Erpressung. Du solltest eine Einladung organisieren.

Nein, das ist die Aufforderung, die Karte wieder vorzulegen.