Ist bei einem Balkonkraftwerk ein Zweirichtungszähler Pflicht?
Ich überlege, ob ich mir ein 300W-Balkonkraftwerk anschaffe. Es macht wohl kaum Sinn, wenn man dafür einen Zweirichtungszähler zwingend anbieten muss. Die 40 Euro im Jahr gehen von Einsparungen ab. Mein Stromzähler (eHZI-857-DE-001-01) hat einen Rückzählschutz.
Wenn ich diese Empfehlung richtig verstehe, so ergibt die Rechtslage keine Pflicht, den eingespeisten Strom bei einem 300W-Balkonkraftwerk mit einem Zweirichtungszähler zu messen:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2020-10/Empfehlung_2020_7_IX.pdf
Oder wie ist die Rechtslage bzw. -praxis?
3 Antworten
Eigentlich Pflicht, jedoch üblicherweise geduldet.
Eigentlich brauchst Du einen solchen Zähler und eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber. Wenn jedoch der Wechselrichter zugelassen ist, passiert nichts schlimmes, Du "verschenkst" bei einem Zähler mit Rücklaufsperre nur Strom an den Netzbetreiber.
Das kann ihm in dieser Konstellation eigentlich nur recht sein.
In Deutschland sind Zweirichtungszähler für Photovoltaikanlagen, einschließlich Balkonkraftwerke, grundsätzlich Pflicht. Dies gilt gemäß der Photovoltaik-Richtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Die Verwendung von Zweirichtungszählern ermöglicht es, den selbst erzeugten Strom aus der Photovoltaikanlage im eigenen Haushalt zu nutzen und den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen.
Guten Abend, dieselbe Funktion erfüllt doch ein Stromzähler mit Rücklaufschutz technisch und steuerrechtlich, insofern ich auf Ennahmen aus der Einspeisung vollständig verzichte!?
formal musst du das Balkonkraftwerk sogar bei der Bundesnetzagentur und dem Energieversorger anmelden, macht aber fast keiner
Und was mache ich, wenn der Netzbetreiber auf den Einbau besteht? Der ist wohl auf die Mehrgebühren von 40 Euro pro Jahr scharf.