Stromzähler nach Einbau neuer Zählerkasten übrig?

2 Antworten

Wenn es sich um eine Fachfirma gehandelt hätte, wäre der Meister vom EVU zugelassen gewesen und wüsste auch, dass die Zähler Eigentum des EVUs sind - und zurückgegeben werden müssen. Augen auf bei der "Fachfirmen- Wahl".

Es kommt noch ein Techniker des Netzbetreibers.

Das hätte Dir die Fachfirma aber auch mitteilen müssen. Dieser tauscht dann den/die Zähler, kontrolliert und plombiert die Anlage und nimmt auch die übrigen Zähler mit.

Der/die Stromanbieter erhalten eine Nachricht über den Ausbau der Zähler. Haben aber je nach Vertrag noch Anspruch auf die Grundgebühr bis Vertragsablauf.

Ich persönlich würde das jedoch dem/den Stromanbieter/n zur Sicherheit zeitnah selbst mitteilen.

Als Nachtrag: Die BNetzA hat als maximale Wartezeit auf einen Termin zwei Monate (nach Fertigmeldung) festgelegt. Diese werden aber derzeit i.d.R. trotzdem überschritten.