Inkassounternehmen möchte eine Forderung meiner verstorbenen Mutter?
Ich habe ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen, in welchem ich als Erbin meiner verstorbenen Mutter eine Forderung über fast 1300 Euro der Heinrich Heine GmbH begleichen soll. Daraufhin habe ich das Inkassobüro aufgefordert mir einen Nachweis der angeblichen Forderung zu senden. Heute hat das Inkassobüro mir einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2007 geschickt. Dieser Bescheid wurde an eine Adresse gesendet, wo meine Mutter nie wohnhaft war. Das Inkassobüro hat mich mit in dem Begleitschreiben zu demVollstreckungsbescheid aufgefordert binnen von 2 Wochen hierzu Stellung zu nehmen.
Ich weiß, dass meine Mutter nie im Versandhandel bestellt hat und die Forderung niemals durch meine Mutter entstanden ist. Zufällig weiß ich, dass die Adresse die im Vollstreckungsbescheid angegeben ist, die Adresse meiner Ex-Schwägerin ist, und sie im Jahr 2007 dort gewohnt hat und natürlich auch den gleichen Nachnamen hatte.
Wie soll ich mich nun wehren? Soll ich eine Stellungnahme verfassen, in dem ich meine Vermutung äußere? Oder soll ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht stellen und wenn ja, wie macht man das?
Danke schonmal für eure Einschätzung?
5 Antworten
Ich weiß, dass meine Mutter nie im Versandhandel bestellt hat und die Forderung niemals durch meine Mutter entstanden ist. Zufällig weiß ich, dass die Adresse die im Vollstreckungsbescheid angegeben ist, die Adresse meiner Ex-Schwägerin ist, und sie im Jahr 2007 dort gewohnt hat und natürlich auch den gleichen Nachnamen hatte.
Du kannst dem Inkassodienst dies papierschriftlich mitteilen. Die Frage ist nur, ob man Dir glaubt bzw. ob Du Deine Angaben nachweisen kannst. Und selbst, wenn - Vollstreckungsbescheid ist Vollstreckungsbescheid, und es gehört nicht zu den Aufgaben eines Inkassodienstes, dessen Korrektheit zu überprüfen.
Ich würde Dir empfehlen, zur Verbraucherzentrale zu gehen oder - ggf. besser - einen Anwalt aufzusuchen.
Da du Erben bist und vermutlich das Erbe angenommen hast, sind dann auch die Schulden von dir zu tragen. Man erbt diese ja mit.
Allerdings warum teilst du das dem Inkassounternehmen nicht so mit wie du es geschildert hast? Deine Mutter hatte nie gewohnt, damit ist die Forderung sowieso schon falsch bzw scheint ja offenbar die Forderung an die Schwägerin zu gehen weil deine Mutter dann die wohnte oder die Schwägerin im Namen deiner Mutter mal Scheiße gebaut hat.
Aus erster Instanz kann man sagen so musst du das nicht bezahlen
Existiert denn ein Titel? Den solltest Du umgehend (in Kopie) anfordern.
Jepp. Dürfte aber gegen Dich ja nicht vollstreckbar sein. Deshalb unbedingt Titelkopie anfordern. Dann siehst Du wann und wegen wen genau der Titel erstellt wurde.
Zufällig weiß ich, dass die Adresse die im Vollstreckungsbescheid angegeben ist, die Adresse meiner Ex-Schwägerin ist, und sie im Jahr 2007 dort gewohnt hat und natürlich auch den gleichen Nachnamen hatte.
Dann teile das doch mit.
Ich würde damit zu einem Anwalt gehen.
Ein Vollstreckungsbescheid ist doch ein Titel