Grabstãtte Nutzungsrecht?

1 Antwort

Ja. Die Kosten für die Beerdigung müssen aus dem Erbe gezahlt werden.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, ob Du das Grab gekauft hast oder, was ich annehme, es als Betreuer in seinem Namen gekauft hast.

Deine Mutter muss sich zwar nicht um das Grab kümmern, aber die Kosten für die Beerdigung etc. übernehmen. Die Gemeinde hält sich natürlich an Dich, was das einfacher ist erst einmal. Leg die Rechnung Deiner Mutter vor.


SushiXpress 
Fragesteller
 06.10.2021, 20:00

Da ich das Grab gekauft habe und leider keinen Hinweis auf die Betreuung des Erblassers gemacht habe, bin ich lt. Aussage eines Anwalts für die Grabstätte zuständig. So eine Scheiße! 😠

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tinalisatina  06.10.2021, 20:17
@SushiXpress

Blöd schon, dass Du das Grab gekauft hast. Wobei Du ja schreibst, dass Du der Betreuer warst. Dann hättest Du das ja von seinem Vermögen gekauft.

Hm, das würde ich so nicht hinnehmen. Aber wie gesagt, die Beerdigung muss eigentlich aus dem Erbe gezahlt werden.

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