Grabstãtte Nutzungsrecht?
Es geht um Folgendes: Als Betreuer für meinen Onkel habe ich noch zu seinen Lebzeiten die Grabstätte für die Urne gekauft. Auf dem Grab fehlt noch die Einfassung und ein Grabstein. Meine Mutter ist Alleinerbin und kümmert sich nicht um das Grab. Da ich das Grab sozusagen als Nutzer gekauft habe, wurde ich jetzt von der Gemeinde aufgefordert, mich um die Einfassung zu kümmern. Ist das nicht Sache der Erbin?
1 Antwort
Ja. Die Kosten für die Beerdigung müssen aus dem Erbe gezahlt werden.
Jetzt kommt es natürlich darauf an, ob Du das Grab gekauft hast oder, was ich annehme, es als Betreuer in seinem Namen gekauft hast.
Deine Mutter muss sich zwar nicht um das Grab kümmern, aber die Kosten für die Beerdigung etc. übernehmen. Die Gemeinde hält sich natürlich an Dich, was das einfacher ist erst einmal. Leg die Rechnung Deiner Mutter vor.
Blöd schon, dass Du das Grab gekauft hast. Wobei Du ja schreibst, dass Du der Betreuer warst. Dann hättest Du das ja von seinem Vermögen gekauft.
Hm, das würde ich so nicht hinnehmen. Aber wie gesagt, die Beerdigung muss eigentlich aus dem Erbe gezahlt werden.
Ich werde wohl mal einen anderen Anwalt fragen.
Da ich das Grab gekauft habe und leider keinen Hinweis auf die Betreuung des Erblassers gemacht habe, bin ich lt. Aussage eines Anwalts für die Grabstätte zuständig. So eine Scheiße! 😠