Vollstreckungsbescheid - ALG 2?

Juristexperte  06.05.2021, 19:47

Warum fragst du, ob diese Forderung korrekt ist? Das können wir doch gar nicht wissen. Ist dir das nicht klar? Genau so wie die zweite Frage, ob du die Summe bezahlen musst.

Raven95831 
Fragesteller
 06.05.2021, 19:58

Ich weiß, dass meine Mutter zu dieser Zeit ALG2 bekommen hat. Aber mir ist nicht klar ob diese Forderung dadurch rechtens ist.

6 Antworten

Kinder unter 7 Jahren müssen noch keine Schulden zurückerstatten. Ich nehme an, du hast ALG II bezogen und warst dabei schon über 7 Jahre alt.

ALG II beziehen kann man, sobald man 15 ist. Also warst du schon über 7 Jahre alt.

Du hast nur dann kein ALG II bezogen, wenn deine Mutter vergessen hat, beim Jobcenter anzugeben, dass du ihr Kind bist und dass du bei ihr wohnst.

Frag sie doch einfach mal!

Denn du haftest höchstens für die Leistungen vom Jobcenter, die für dich auf das Konto deiner Mutter geflossen sind, nicht für die Leistungen, die vom Jobcenter für deine Mutter auf das Konto deiner Mutter geflossen sind. Die Leistungen, die für dich geflossen sind, umfassen übrigens auch deinen Anteil an den gemeinsamen § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Und dann gibt es noch die "Einrede der Verjährung". Ob das bei dir möglich ist, kann man nicht so leicht beantworten. Hilfreich ist da eher ein Anwalt vor Ort. Aber probieren kann man das auch selbst.

Ansonsten kann man mit dem Schulden-Eintreiber des Jobcenters, dem Hauptzollamt, verhandeln, ob die einen Aufschub oder eine Ratenzahlung akzeptieren würden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Minderjährige dürfen keine Schulden machen. Ggf muss man tätig werden wenn unverschuldet Schulden entstehen.

"Auch Rückforderungsansprüche des Jobcenters gegen Minderjährige sind hier zu nennen. Erhielt die Familie aus irgendeinem Grund z.B. zu lang oder zu viel ALG II, fordert das Jobcenter diese zu viel gezahlten Beiträge von jedem einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zurück.  Dies kann zu absurden Rückforderungsbescheiden gegen ein Kindergartenkind führen. Wird das Kind volljährig, naht der Zeitpunkt, an dem der junge Erwachsene tätig werden sollte. Durch Einrede nach §1629a BGB ist es möglich, den Start in die Volljährigkeit schuldenfrei hinzubekommen. Laut §1629 beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen auf das Vermögen, welches er mit dem 18. Geburtstag besitzt. Ist kein Vermögen vorhanden, geht die Forderung des Jobcenters in die Leere.  Mit folgendem Schreiben könnten Sie sich wehren:  „An das Jobcenter.. . "

https://sib-solingen.de/schuldnerberatung/minderjaehrige-mit-schulden

Ggf an eine Schuldnerberatungsstelle wenden um keine Fehler zu machen.

"Geld vom Amt" hast Du wohl wissentlich oder unwissentlich über Deine Mutter bezogen als Du noch minderjährig warst.

Mach' sofort einen Termin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn das HZA bereits im Spiel ist, wird's eng.

Ich weiß nicht ob dieser Anspruch nicht schon verjährt ist. (Aber gefühlt können Ämter alles noch nach 50 Jahren zurück verlangen und wir Bürger nur 5 Tage.)

Ich weiß das es Sozialamt die Zahlungen bzw Forderungen gegenüber Familienangehörigen wieder geltend machen würden.

Ganz ehrlich

Das Sozialamt stellt öfter mal Forderungen an Leute welche nicht gerechtfertigt sind. Die versuchen es einfach. Habe ich schon so oft bei Bekannten erlebt.

Ich würde einfach einen Widerspruch einlegen und mal sehen was passiert. Wenn du es wirklich zahlen musst dann drohen die mit Klage und wenn nichts mehr kommt dann weißt du ja bescheid.


GerdausBerlin  06.05.2021, 22:43

Seit wann leistet ein Sozialamt ALG II?

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Die Forderung ist korrekt nur deine mutter hat Geld für dich bezogen und sie scheint auch briefe an dich beseitigt zu haben! Nimm dir sofort einen anwalt!

Den minderjährige sind nicht haftbar zu machen wen die Eltern sich unrechtmäßigste leistung erschleichen oder kriminell handeln!

Und die Forderung müsste an deine mutter gehen wen die aber nicht zahlen kann versucht das amt Dan das Geld von den kinder zu bekommen!

Nach 5 Jahren ohne anschreiben ist die Sache verjährt wen es aber anschreiben gab und deine mutter diese hat verschwinden lassen bist du erstmal die/der dumme!

Ohne anwalt kommst du da nicht raus!