Ich will ein Freund haben aber Eltern verbieten es?

Altersweise  07.03.2024, 14:31

Wie alt bist du denn?

Leyladjs2 
Fragesteller
 07.03.2024, 14:36

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3 Antworten

Das dürfen sie nicht verbieten!

Denn ein solches Verbot der Eltern ist grundlegend rechtswidrig: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Aus dem allgemeingültigen Teil der letztinstanzlichen Begründung: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Sollte es tatsächlich zu einer Beziehung kommen, dann dürfen Eltern sie nur verbieten, wenn eine konkrete Gefährdung ihres Kindes ersichtlich ist. Das war in dieser "14 & 46"-Beziehung aber nicht der Fall: "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

Im Gegenteil waren es deswegen die Eltern, die mit ihrem Verhalten das Wohl des Kindes gefährdet haben.

Die Jugendliche konnte ihre Beziehung fortsetzen.

Eine umfangreichere Analyse mit weiteren Informatiomen zu diesem konkreten Fall wie auch unserem Erziehungsrecht, findest Du hier: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Fazit: Was deine Eltern da fordern, darf dir egal sein. Ab 14 ist man in Deutschland sexualmündig und religionsmündig, und ob man dann Sexualität bzw. Religion auslebt, und wenn ja wie, obliegt jedem selbst - solange man dadurch nicht ersichtlich gefährdet ist (siehe konkrete Begründung des Gerichts oben).

Für eine Gefährdung bedarf es aber überhaupt erstmal einer Beziehung, und dann kann man weitersehen. So oder so sind das dann aber die Ausnahmen der Regel. Sprich: Wenn der Freund z.B. mit Drogen dealt oder islamistischer Hassprediger ist, dann ist das eine Sache. Aber die allermeisten potenziellen Partner betrifft das ja nun nicht gerade ...

Sollten die Eltern unberechtigten Forderungen dann Konsequenzen folgen lassen, kannst Du dich an das örtliche Jugendamt wenden. Die können deinen Eltern nochmal eindringlich unsere Rechtslage erläutern und zw. Eltern und Kind vermitteln.

Gefährdungen des Kindeswohls sind, von wem und in welche Richtung auch immer, zwingend abzustellen. Das Jugendamt bzw. das letztlich entscheidende Familiengericht sind gesetzlich zwingend dazu verpflichtet.

Dann musst du es erstmal akzeptieren. In 2-3 Jahren kannst du dann nochmal einen Anlauf starten. Wichtig: Schule, Freunde und Hobbys gehen jetzt vor!


Libertinaerer  05.04.2024, 01:39
Dann musst du es erstmal akzeptieren.

Nein, das Verbot der Eltern ist grundlegend rechtswidrig: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Denn, so die allgemeingültige letztinstanzliche Begründung: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Sollte es dann tatsächlich zu einer intimen Beziehung kommen, dürfen Eltern sie nur verbieten, wenn eine konkrete Gefährdung ihres Kindes ersichtlich ist. Das war in dieser "14 & 46"-Beziehung aber nicht der Fall: "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

Im Gegenteil waren es deswegen die Eltern, die mit ihrem Verhalten das Wohl des Kindes gefährdet haben.

Die Jugendliche konnte ihre Beziehung fortsetzen.

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Entweder machen sie sich Sorgen, dass du deine Schule vernachlässigst oder sie machen sich auch Sorgen, dass du womöglich schon viel zu bald ein Kind bekommen könntest.

Es könnte natürlich auch sein, dass deine Eltern ihrer Tochter vor ihrem kulturellem Hintergrund diese Freiheit nicht zugestehen, weil du an einen entfernten Cousin verheiratet werden sollst.


Libertinaerer  05.04.2024, 01:42

So odr so: Sie dürfen es also nicht verbieten.

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