Ich hab Post aus Deutschland bekommen da ich zu schnell gefahren bin. Muss ich das Anhörungsbogen ausfüllen oder genügt es wenn ich es bezahlt habe?

2 Antworten

Es genügt wenn du bezahlst. Das Ausfüllen des Anhörungsbogens ist dann von Belang wenn du entweder die Tat bestreitest oder jemand anderes gefahren ist. Oder wenn du dich halt sonst dazu äußern möchtest. Du hast das recht dazu, aber keine Pflicht.

Mit der Zahlung ist die Angelegenheit für dich erledigt.

In einem Rechtsstaat hat jeder Beschuldigte das Recht, sich zu einem Vorwurf zu äußern - auch deshalb der Anhörungsbogen - weil es ja sein könnte, dass du die Tat bestreitest, jmd. das Fahrzeug geliehen hattest, also garnicht selber gefahren bist....um nur einige Beispiele zu nennen.

Kurz und knapp: Geld weg aber Angelegenheit definitiv erledigt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen