Hausnummer?

2 Antworten

Das musst du bei der Stadt/Gemeinde beantragen.

um es offiziell zu machen muss das über die Stadt laufen

§ 126 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Baugesetzbuch (BauGB)§ 126 Pflichten des Eigentümers

(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.