Hat man während eines FSJs noch Unterhaltsanspruch?

2 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Diesbezüglich ändert sich die Rechtsprechung immer mehr zu Gunsten des unterhaltsberechtigten Kindes.

Früher gab es beim FSJ nichts. Dann gab es nur Anspruch, wenn das FSJ auch eine Grundlage war für den weiteren Ausbildungsweg. Mittlerweile gestehen die Gerichte aber immer öfter einen Unterhaltsanspruch zu, auch wenn das FSJ nur der Orientierung dient und auch nichts mit der nachfolgenden Ausbildung zu tun hat.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/733031/

Das Thema kommt nicht zur Ruhe. Zwischenzeitlich dachte man, dass sich eine herrschende Meinung herausgebildet habe, dass im freiwilligen sozialen Jahr kein Kindesunterhalt zu bezahlen ist, weil sich das Kind in diesem Abschnitt nicht in einer berufsqualifizierenden Ausbildung befindet. Doch nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2019 - 3 WF 140/18 soll das freiwillige soziale Jahr u.U. als eine > Orientierungsphase für das Kind zu werten sein: eine evtl. unangemessene finanzielle Belastung für die Eltern (kritisch dazu Doris Kloster-Harz, in: NZFam 2019, 586).

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/kind/ausbildung-unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder.html#freiwilliges_soziales_Jahr

Eine Vergütung wäre allerdings bis auf 100 EUR anzurechnen, genau wie das volle Kindergeld wenn man ü18 ist.

Wird eine Einzelfallentscheidung sein und notfalls über das Familiengericht geklärt werden müssen.

Wenn das FSJ - im Bereich geleistet wird, in dem man eine Ausbildung machen möchte, wäre dies sicher eine Möglichkeit Berufserfahrung zu sammeln, womit man dann unter Umständen einen Unterhaltsanspruch hätte.

Aber dann würde auch das Kindergeld bei volljährigen Kindern voll angerechnet und das sogenannte Taschengeld wie bei einer Azubivergütung bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro sicher auch.