Unterhaltsanspruch während wartesemster?


23.07.2023, 14:20

P.S. ich möchte Wiwi studieren

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, sodass ein Unterhaltsanspruch ungemindert fortbesteht. Nach dem Ende der Schulzeit kann das Kind im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen. Für welche Dauer dem Kind eine Phase der Erholung zuzugestehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen ist eine Erwerbstätigkeit des Kindes auch in der Zeit zwischen dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums zu erwarten; besteht die Möglichkeit, eine Beschäftigung zu finden, und bemüht sich das Kind nicht darum, besteht kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Während einer längeren Wartezeit bis zur Zulassung zum gewünschten Studium hat das Kind seinen Bedarf durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kindesunterhalt-528-wartezeit-zwischen-zwei-ausbildungsabschnitten_idesk_PI17574_HI13005550.html

Es ist also eine Frage, die man nicht pauschal beantworten kann.

Wann wurde die Schule beendet, wann beginnt das Studium und hätte man das Studium auch früher beginnen können?

Wenn du also z.B. jetzt die Schule gerade beendet hast und dein Studium im Oktober beginnt, dann steht dir auch weiterhin Unterhalt zu.

Beginnt dein Studium allerdings erst im Frühjahr oder gar im nächsten Jahr im Wintersemester , obwohl du auch dieses Jahr schon hättest beginnen können, dann musst du deinen Bedarf selbst decken.

Und dann stellt sich natürlich auch immer noch die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Eltern. Wohnst du Zuhause, dann bekommst du ja eh kein Bargeld. Sind deine Eltern wirtschaftlich nicht besonders gut aufgestellt und dein Studium beginnt z.B. erst im Frühjahr, dann kann man durchaus erwarten, dass du dir einen Job bis dahin suchst.

Es gab auch mal ein Gerichtsurteil, wo das Studium generell nur einmal im Jahr im Frühjahr begann und dem volljährigen Kind deswegen eine längere Übergangszeit zugebilligt wurde.

Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung und hängt natürlich auch davon ab, ob es sich deine Eltern leisten können dich, salopp gesagt, weiterhin durchzufüttern während du auf den Studienbeginn wartest.


SupOFUnivers 
Fragesteller
 26.07.2023, 00:07

Bei mir ist halt das Problem das ich laut Statistik nicht immer mit meinem (erwarteten) Durchschnitt ins winter Semester schaffe, aber jedes Mal schaffe ich es ins Sommersemester und müsste aber halt bis so März warten.

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Kessie1  26.07.2023, 11:48
@SupOFUnivers

Wenn der Studiengang im Sommer- und Wintersemester beginnt, muss man für seinen Unterhalt selbst sorgen, wenn man nicht zum Wintersemester, also nach Schulende, startet.

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