Gewährte Strafaussetzung zur Bewährung wird widerrufen?
Hallo, ich habe die Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Bewährungsauflage habe ich bis jetzt nur 50 Euro gezahlt und sollte insgesamt 600 Euro zahlen in 12 Raten. Nun habe ich vom Amtsgericht einen Schreiben bekommen.
Die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung wird widerrufen.
Die auf die Bewährungsauflage gezahlten 50 Euro werden mit 1 Tag auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet.
wie sollte ich nun mit dieser Situation vorgehen?
ich könnte die kompletten 600 Euro auch zahlen. Würde es was bringen?
Du wurdest nicht zu einer Geldstrafe verurteilt, richtig? Sondern musstest als Bewährungsauflage 600 € zahlen, richtig? An wen musst Du das zahlen?
Ja als Bewährungsauflage. Es musste an die Amtskasse gezahlt werden.
8 Antworten
Du kannst Beschwerde einlegen. Wenn du allerdings zahlungsfähig warst, hast du gegen die Auflagen "gröblich und beharrlich verstoßen". Dies rechtfertigt den Widerruf der Bewährung.
Die Beweislast liegt jedoch beim Gericht. (OLG Hamm, 25.04.2000 - 4 Ws 180/00)
Dann begründe die Beschwerde mit deinen beengten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wie gesagt, die Gegenseite muss beweisen, dass du leistungsfähig warst.
Insofern wäre es kontraproduktiv, jetzt den ausstehenden Betrag zu bezahlen.
Sollte ich eine schriftliche Stellungnahme geben oder am besten morgen direkt anrufen.
Wenn du dich an die Bewährungsauflagen nicht hältst, wird die Bewährung widerrufen. was ist daran unverständlich?
Wenn du jetzt plötzlich zahlen kannst, belegst du ja, dass du die Auflage ABSICHTLICH missachtet hast
Ich würde das Geld von jemanden leihen, wenn es was bringen würde.
Einfahren in Sing Sing
Davor hätte es zwingend eine Anhörung geben müssen. Hast Du das Schreiben nicht erhalten?
Zahl die 550 Euro morgen sofort ein. Und dann rufst Du beim Gericht an.
Das steht auch in meinem Schreiben. Aber leider habe ich so ein Schreiben nicht vorliegen. Nur direkt den Schreiben mit Widerruf.
Warum kümmerst du dich denn erst jetzt darum und lässt es auf den letzten Drücker darauf ankommen ? Ist dir deine Freiheit so wenig wert ? Rufe schleunigst morgen früh an und frage mit Az. usw. nach, ob es noch möglich ist, den Widerruf zu verhindern und wenn ja, zahle das geliehene Geld sofort ein und sende eine Kopie des Beleges dorthin oder gib sie persönlich dort ab. Kümmere dich darum (was du schon lange hättest tun sollen ) und schau, daß du nochmal gut davonkommst. Verstehe nicht ganz, warum du so gleichgültig bist und nichts unternommen hast, wenn du schon die Bewährung auf Widerruf bekamst. Mehr Initiative ! Ich wünsche dir Gelingen und daß du dich nicht mehr so gehen läßt ! Gottes Segen
Zahlungsfähig war ich nicht. Habe 0 Einkommen gehabt nur durch die Familie und zeitgleich wegen dieser Aktion meinen Job verloren und keinen Arbeitslosengeld oder weiteres bezogen.