Bewährungsauflage nicht eingehalten?

2 Antworten

Die Anhörung erfolgt deshalb, weil die Staatsanwaltschaft in deinem Fall bereits einen Antrag auf Widerruf der Bewährung gestellt hat. Jetzt wird es ernst, denn du stehst bereits mit einem Fuß im Knast. Vielleicht hast du noch eine Chance, wenn du das Screening so schnell wie möglich jetzt nachholst und dem Gericht vorlegst oder zumindest im Anhörungstermin beweist, daß du dich drum gekümmert hast. Gibts denn Gründe, warum du das verpennt hast? Das Urteil und die Auflage ist doch wirklich eindeutig.


spider24071982 
Fragesteller
 12.02.2012, 15:40

nein diregde gründe hab ich nicht dafür hab es einfach schleifen lassen wenn ich ehrlich bin

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Ja, Widerruf heißt Knast. Und wenn Du kein Drogenscreening abgibst, kann es zumindest dann zum Widerruf kommen, wenn es auch neue Ermittlungsverfahren gibt. Den Widerruf NUR auf das fehlende Screening zu stützen, könnte schwierig werden, da es sich hierbei um eine "Weisung" und nicht um eine "Auflage" handelt. Trotzdem solltest Du das fehlende Screening zu schnell wie möglich nachholen. Dann dürfte Dir nix passieren.