Widerruf Fitnessstudio - Bearbeitungsgebühr rechtens?
Guten Tag,
ich habe am 16.01. online einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.
In der Widerrufsbelehrung heißt es dabei unter anderem: "Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf Ihr angegebenes
Konto. Sollte uns kein Bankkonto vorliegen, reichen Sie uns dieses bitte unaufgefordert nach.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorgestern habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen. Das Fitnessstudio stellt mir jetzt allerdings die einmalige Anmeldegebühr (99€), die Transpondergebühr (20€) + eine halbe Monatsgebühr in Rechnung. Ich bin ja gerne bereit, die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, allerdings sind die 120€, die oben drauf kommen, sehr hoch... Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?
Danke und LG
Alex
3 Antworten
Könnte, besser gesagt, sollte tatsächlich so passen.
Problem bei solchen Sachen ist immer, dass du in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Widerruf die komplette Dienstleistung auch nutzen hast können. Ob du das nun tatsächlich gemacht hast oder nicht ist egal. Aber, damit bist du ja grundsätzlich einverstanden. Eben die anteilige Zahlgeschichte.
Die Abschlussgebühr und Transpondergebühr ist halt dabei ebenfalls fällig geworden. Und die wird eben nicht anteilig zu verrechnen sein, da sie ja nichts mit der Dauer zu tun hat.
Grundsätzlich blöd.
Ich würde da tatsächlich mal einen Anwalt drüberschauen lassen, weil ich nicht sicher bin, ob man solche Gebühren nicht doch auch anteilig berechnen kann.
Noch blöder: das wird dich wohl mehr kosten als 120 Euro. Aber du hättest die Chance, dann gar nichts zahlen zu müssen.
Kann er ja nicht, da du den Vertrag nutzen hast können. Somit steht ja dem Vertragspartner etwas zu.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der imVertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Macht Sinn, jetzt steht ja im Widerruf: "Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Der Gesamtumfang ist doch die komplette Laufzeit, also ist dann nicht mein Anteil [...] die Gesamtkosten heruntergebrochen auf die tatsächliche Laufzeit?!?
Nuja...die Anmeldegebühr ist halt bis zum Widerrufszeitpunkt zu 100% angefallen. Eben zum Zeitpunkt der Anmeldung. Ebenso wird das mit dem transponderdings sein.
Wie gesagt: geh zum Anwalt, wenn du das genauer wissen oder dagegen vorgehen willst.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der imVertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Damit ist doch alles gesagt. Natürlich ist die Forderung rechtens.....du hast ja Dienstleistungen (Anmeldung, Transponder, Nutzung des Studios) in Anspruch genommen.....
Dass ich für den Zeitraum bezahle, in dem ich das Fitnessstudio genutzt habe, ist ja auch vollkommen berechtigt. Die Höhe der Zahlung ist das, was mich stutzig macht. Immerhin habe ich das Studio ja nur für weniger als 14 Tage benutzt, den Transponder habe ich natürlich auch zurückgegeben.
Lies den von mir zitierten Absatz doch nochmal genau durch....und meine Ergänzung dazu.....
Lies dir nochmal die AGB´s zu dem Vertrag durch den du unterschrieben hast.
In den AGB´s steht nichts zum Thema Widerruf...
Mein Verständnis ist doch bei einem Widerruf, dass der Vertrag komplett zurückabgewickelt wird, als wenn nie ein Vertrag zustande gekommen ist. Wie kann denn eine Anmeldegebühr dann rechtens sein, wenn nie ein Vertrag zustande gekommen ist?