Gebrauchtwagenhändler möchte keine Gewährleistung anbieten BMW 1er 120i 170 PS?
BMW 1er, 120i, 170PS, EZ 2008, Benziner 4/5-Türer
Ich schreibe und telefoniere gerade mit dem Händler. Auto soll technisch in gutem Zustand sein. Selbst Steuerkette soll in Ordnung sein (was bei 1ern oft Probleme macht).
Er sendete mir eine Sprachnachricht: "Kette ist gut, macht keine Geräusche, weder bei Kaltstart noch wenn er warm ist ... "Kein Ölverlust, Auto zieht gut durch..."
Er sagt ich kann Probefahrt so lange ich will machen und er hätte eine Bühne, um unters Auto zu schauen...
Er hätte es auslesen lassen und es hatte null Fehler... Ich könnte es auch vor Ort machen lassen, meint er...
Aber aufgrund des Alters (2008) und Steuerketten-Problematik gibt er keine Gewährleistung... ??
Als Händler ist er doch verpflichtet oder nicht? Was soll ich machen?
Doch lieber Finger weg? Wäre mein "Traumauto"... :/
ERGÄNZUNG: Ein Kunde hat bei ihm ein Auto gekauft und diesen BMW dem Händler in Zahlung gegeben (Inzahlungnahme). So ist er doch der Besitzer des Autos. Der Wagen wird also in seinem Namen verkauft und nicht "im Kundenauftrag" ...
12 Antworten
Aus Händlersicht kann man das verstehen: Für einen 14 Jahre alten Gebrauchtwagen mit sicherlich gut sechsstelligem Kilometerstand und meist mehreren Vorbesitzern würde ICH als Händler auch keine Garantie oder Gewährleistung mehr übernehmen - weil so was jeden Händler in den Ruin treiben kann. Selbst wenn es ein sehr gepflegtes Auto aus erster Hand ist, bei dem alle Kundendienste erledigt wurden, etliche Neuteile verbaut worden und keine Reparaturen unmittelbar anstehen, weiß man nie, was morgen sein wird.
Erlaubt ist übrigens, sofern es vertraglich explizit festgehalten wird, auch der Kauf ohne jede Gewährleistung. Sofern das im Vertrag steht und beide Parteien das unterschreiben und damit Kenntnisnahme und Einverständnis erklären, ist das rechtens - oder eben im "Kundenauftrag", was jedoch ein reiner Trick ist: Der angebliche "Kunde" existiert meist gar nichts. Oder man verkauft gegen Quittung "für Ersatzteile" usw., gibt es alles.
Die Frage ist, ob man woanders für einen solchen Beinahe-Veteranen - der erste 1er fühlt sich noch nicht so an, die ersten Exemplare werden aber im Herbst 18 Jahre alt! - Gewährleistung oder Garantie bekäme. Wahrscheinlich nicht.
An der Situation sind aber auch Personen schuld, die solche Fahrzeuge kaufen und bei jeder Kleinigkeit rumstressen und mit Anwalt usw. drohen, weil sie einen Beinahe-Neuwagen erwarten. Nicht ohne Grund geht manches Altfahrzeug auch deswegen lieber in den Export oder auf eine Auktion.
Frage den Händler doch mal, ob er bereit wäre, dir gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagen-Garantie anzubieten, die über einen externen Anbieter geregelt wird (etwa CarGarantie, Multipart, GGG, Albingia usw., da gibt es verschiedene Fachfirmen, die so was machen). Die meisten sind hier recht zugänglich.
Als Händler kann er das nicht ausschließen, auch bei einer Ramschkarre nicht.
Nun, ich würde es am Preis festmachen, für unter 1000€ kann man es sicher auch mal riskieren, aber wenn er da noch ein paar k€ haben will solltest du dich woanders umsehen.
Es sei denn du hast richtig Bock auf Stress, dann kann er das gerne ausschließen und du klagst es im Zweifel ein. Da diese Klausel unwirksam ist ist sie auch nicht bindend.
Ein Gewährleistungsausschluss wäre unwirksam, er wird das Auto somit einfach im (angeblichen) Kundenauftrag verkaufen.
Wenn du alternativ von einem Händler kaufst, welcher dir ordnungsgemäß die volle Gewährleistung zusichert, wird er das allerdings auch entsprechend in seine Preiskalkulation einfließen lassen.
Er sagte auch, dass ein Kunde bei ihm ein Auto gekauft hat und diesen BMW in Zahlung gegeben hat (Inzahlungnahme)... somit kann es doch kein "Kundenauftrag" sein ?
https://www.kanzlei-erven.de/gewaehrleistung-bei-gebrauchtwagen/
Der ist verpflichtet zur Gewährleistung. Ich würde den Wagen dort allerdings nicht kaufen.
Ist etwas mit der Karre, ist der Stress vorprogrammiert. Such dir einen seriösen Händler.
Aber aufgrund des Alters (2008) und Steuerketten-Problematik gibt er keine Gewährleistung... ??
hat er zu geben - es ist ein Händler. Gesetzlich vorgeschrieben
Ich würde das im Vornerein klären mit der Gewährleistung. Erspart dir hinterher einen Haufen Ärger - auch wenn der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen kann (außer Verkauf im Kundenauftrag).
Aber 120 gibt es doch wie Sand am Meer. Nimm lieber einen anderen.
Er sagte, ein Kunde hätte bei ihm ein Auto gekauft und diesen BMW in Zahlung gegeben (Inzahlungnahme)
Dann kann er es eigentlich nicht mehr im Kundenauftrag verkaufen und somit die Gewährleistung nicht ausschließen.
Wenn er sich trotzdem weigert, würde ich den Händler meiden.
und, damit ist er Verkäufer, das Fahrzeug gehört ihm.
Im Kundenauftrag ist was anderes.
@Antitroll ist ein Schelm; soll der Händler mal machen, damit hast du volle 2 Jahre Gewährleistung
Also kann ich problemlos das Auto kaufen - und wenn Probleme auftreten sollten, die er beheben muss, wie muss ich dann vorgehen?