Führerscheinklassen?

5 Antworten

In dieser Klasse inbegriffen sich auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen sowie andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Die Führerscheinklasse S gibt es nicht mehr, sie war nur bis zum 18. Januar 2013 gültig.

quelle: https://praxistipps.focus.de/fuehrerschein-ts-das-ist-die-bedeutung_99619#:~:text=In%20dieser%20Klasse%20inbegriffen%20sich,Januar%202013%20gültig.

Woher ich das weiß:Recherche

Beim Umschreiben auf C1E hätte ich für die schnellen Traktoren T eine Bescheinigung benötigt eines Landwirts oder Lohnunternehmers.

Die habe ich nicht. Also ist bei mir auch nur Trecker L eingetragen mit 25 kmh

Führerschein: T/S - Das ist die Bedeutung

Die beiden Buchstaben bezeichnen, was Sie fahren dürfen.

  • Das "T" steht für die Fahrerlaubnis für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.
  • In dieser Klasse inbegriffen sich auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen sowie andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.
  • Die Führerscheinklasse S gibt es nicht mehr, sie war nur bis zum 18. Januar 2013 gültig. Das Kürzel bedeutet, dass Sie Squads oder Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren dürfen, die bestimmte Merkmale aufweisen.
  • So dürfen bei Fremdzündungsmotoren 50 ccm nicht überschritten werden. Bei Verbrennungsmotoren liegt die Grenze der maximalen Nutzleistung bei 4 kW und bei Elektromotoren die maximale Nenndauerleistung bei 4 kW.
  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge dürfen zudem eine Leermasse von 350 kg nicht überschreiten.

https://praxistipps.focus.de/fuehrerschein-ts-das-ist-die-bedeutung_99619

Führerschein: T/S - Das ist die Bedeutung

Die beiden Buchstaben bezeichnen, was Sie fahren dürfen.

  • Das "T" steht für die Fahrerlaubnis für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.
  • In dieser Klasse inbegriffen sich auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen sowie andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.
  • Die Führerscheinklasse S gibt es nicht mehr, sie war nur bis zum 18. Januar 2013 gültig. Das Kürzel bedeutet, dass Sie Squads oder Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren dürfen, die bestimmte Merkmale aufweisen.
  • So dürfen bei Fremdzündungsmotoren 50 ccm nicht überschritten werden. Bei Verbrennungsmotoren liegt die Grenze der maximalen Nutzleistung bei 4 kW und bei Elektromotoren die maximale Nenndauerleistung bei 4 kW.
  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge dürfen zudem eine Leermasse von 350 kg nicht überschreiten.

Dafür ist der Platz zu gering, für die 100 Möglichkeiten, die gefahren werden dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung