Führerschein unrechtens entzogen?

6 Antworten

Ich denke, dazu müsste man auch die Gegenseite „hören“, was ja hier nicht geht. Deine Schilderung macht den Eindruck, dass Du im Recht bist.

Was mich wundert, ist, dass Du so häufig in eine Verkehrskontrolle gerätst. Mir ist das seit 20 Jahren nicht mehr passiert.


Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 19:24

Liegt wahrscheinlich daran das ich apät abends mit Freunden unterwegs bin. Ich mein ich fahr wie kein wahnsinniger sonst hätte ich schon längst kein fügrerschein mehr. Ich nehme es den Polizisten auch überhaupt nicht übel. Ich mein bei dem heutigen Drogen und Alkohol konsum ist das alles verständlich. Das ist auch meistens der grund der kontrolle. Kurz ein urintest oder speicheltest und ich darf weiterfahren. Nervig aber verständlich. Und nun zur gegenseite, wenn mir gesagt wird ich darf wieder fahren(habe extra am tag des abschlusses des Vergleiches nachgefragt) und im system steht ich darf nicht fahren. Dann ist das doch wirklich nur blöd

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Schwierig.

Die Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei dürfte wohl rechtmäßig sein, wenn in ihrem System ein entsprechender Vermerk eingetragen wurde. Für die Polizeibeamten lag der begründete Anschein einer Gefahr vor. Jedenfalls dürfte es an dem für § 839 BGB erforderlichen Verschulden fehlen.

Allerdings könnte man den Vorwurf dann an die Stelle richten, welche die Eintragung veranlasst und - unterstellt pflichtwidrig - nicht gelöscht hat.

Ein Nutzungsausfallschaden wird gewöhnlich nur dann anerkannt, wenn es um die Beschädigung der Sache selbst geht. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass eine Sache ein kommerzialisierbares Wirtschaftsgut ist, für das auch entsprechende Vorhaltekosten anfallen.

Hier geht es nicht um die Beschädigung einer Sache, sondern um die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung. Eine entsprechende Billigkeitsentschädigung sieht lediglich das StrEG vor. Das dürfte hier aber wohl nicht anwendbar sein. Daher schätze ich, dass du leider auf deinem Schaden sitzen bleibst.


Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 20:04

Endlich eine vernünftige Antwort. Vielen lieben dank für deine Zeit den Text zu verfassen, das hilft mir sehr weiter!

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Schikane ist es sicherlich nicht, sondern einfach nur Schlamperei. Das kann passieren, sollte aber nicht.

Solltest du dadurch einen zählbaren Schaden erlangen, so kannst du ihn sicher gegenüber dem entsprechenden Bundesland geltend machen, nicht gegenüber der Behörde, die ist nicht rechtsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

An der ganzen Sache hast du selbst schuld. Das was du schilderst sind eben amtliche Nachwehen. Wie schnell ein Beamter arbeitet kannst du nicht selbst bestimmen. Irgendwas in die Post geben und dann ohne Bescheid abzuwarten ist sträflich, wie du selbst gesehen hast. Nichts bekommst du. Du kannst nicht den 2. vor dem 1. Schritt tun.


Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 19:41

Beim beief den ich damals bekommen habe zur anordnung eines Aufbauseminars stand deinne das ich die Bescheinigung per Post oder persönlich bringen kann. Da man nur mit online Termin da zum amt kann und die immer ausgebucht sind entschied ich mich für den Postialischen weg. Sträflich ist daran absolut rein garnichts. Wenn die dame vor ort mir sagt kann passieren, du hast es ja jetzt vorgelegt, hol dein führerschein morgen ab dann darfst du fahren, dann geh ich doch davon aus das ich wieder fahren darf? Ich habe rein garnichts falsch gemacht. Ich verstehe deinen gedankengsng absolut nicht

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martinreschke  17.02.2022, 20:02
@Bmwe46357

Du hast die Bescheinigung hingeschickt. Das ist kein Freibrief dass du wieder fahren darfst. Die Antwort musst du schon abwarten.

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Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 20:03
@martinreschke

Es kommt eben keine antwort darauf. Die 85ct sind der behörde zu schade. I.d.R. Erhält die Stadt den brief hakt es ab und fertig

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martinreschke  17.02.2022, 20:12
@Bmwe46357

War denn ein Fahrverbot ausgesprochen bis zum Abschluss des Aufbauseminars. Oder war terminiert bis wann das zu erfolgen ist? Mir fehlen da einige grundlegende Aussagen der Vorgänge und Anschreiben um das auch richtig darlegen zu können. Überlege mal, mit dem Abschicken wissen nicht alle Behörden dass deine Auflagen erfüllt sind. Das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt und die Polizei teilen sich nicht das Bett.

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Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 20:15
@martinreschke

Nein ein Fahrverbot wurde nicht ausgehangen, wenn ich bis zu einer bestimmten frist das seminar ablege, habe ich auch fristgerecht getan.

und zum letzten punkt. Die Fahrschule teilt der behörde mit das ich mit dem seminar angefangen habe und was es vorraussichtlich abgeschlossen wird. Das heisst einige Tage, blickend auf die stöndig ausgebuchten Termine und den postialischen Weg zur behörde, wird die stadt da schon abwarten müssen

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Ja deine Kosten sollten wohl in der Theorie erstattet werden. 1 Stunde zu Fuss laufen verursacht Kosten von 0 Euro. Die kannst du geltend machen


Bmwe46357 
Fragesteller
 17.02.2022, 19:26

Informier dich mal über nutzungsaufall bevor du blödsinn von dir gibst. Würde nur gerne wissen ob es sich lohnt blickend auf aufwand und evtl anfallende anwaltskosten

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