Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhalt einer neuen Fahrerlaubnis durch anderes EU Land, erlaubt?

9 Antworten

Wenn eine Fahrerlaubnis eines anderen EU-Landes rechtmäßig Erworben wurde und alle Voraussetzungen eingehalten worden sind, müssen andere EU-Länder diese Fahrerlaubnis dann auch Anerkennen. Dies wurde innerhalb der EU durch eine Verordnung über die Pflicht der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen eindeutig geregelt. Diese Anerkennung besteht meines Wissens nach jedoch nicht wenn eine zuvor erteilte Fahrerlaubnis eines anderen EU-Landes Entzogen wurde, eine Sperrfrist vor lag oder vor liegt und oder andere Auflagen zu Erfüllen sind um eine Fahrerlaubnis wieder zu Erlangen. In so einem Fall ist eine andere EU-Fahrerlaubnis zwar nicht Ungültig, aber dem Inhaber oder Inhaberin ist es Untersagt ein Fahrzeug in einem weiteren EU-Land zu führen. Das wäre jetzt das was ich dazu Wüsste. Weil das alles aber immer auch kpl. individuelle Einzelfälle sind würde ich mich an eurer Stelle mal Rechtlich Beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Steht doch genau in dem Merkblatt unter Punkt 5.

Er darf im Inland der Bundesrepublik Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen bis die Sperre durch ist. Tut er das DENNOCH, tut er dies ohne gültige Fahrerlaubnis und wird dementsprechend natürlich auch bestraft, auch wenn er, per se, im Besitz eines ausländischen Führerscheines ist. Keine Ahnung wo ihr euch informiert hattet, doch in dem Merkblatt, das ist als allererstes hättet heranziehen sollen, steht das doch relativ ausdrücklich.

Nebenbei: Mit diesem Verhalten bekommt er seinen Führerschein für das Inland der BRD so schnell nicht mehr zurück. Es wird, nebenbei, auch einen Grund haben, warum er den verloren hat.


Wiesel1978  11.10.2021, 18:39

Er hat den Lappen in Polen ja NACH Ablauf der Sperrfrist gemacht.

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lackmann  11.10.2021, 18:46
@Wiesel1978

Spielt doch keine Rolle! Er hat die Auflagen nicht erfüllt und darf somit in Deutschland kein Fahrzeug führen!

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Wiesel1978  11.10.2021, 18:58
@lackmann

Die steht WO in diesem Text? NIRGENDS! Auch ist von keinen anderen zu leistenden Prüfungen die Rede.

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lackmann  11.10.2021, 19:00
@saraa12345

Steht doch im Eingangspost! ´´ Da er in Deutschland MPU machen müßte ´´! Und wenn er diese Auflage nicht erfüllt, wird´s auch nichts mit dem Schein! Nach der Aktion wahrscheinlich auch nicht ganz sooo schnell!?

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lackmann  11.10.2021, 19:02
@Wiesel1978

Steht im Eingangspost der Fragestellerin! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!!

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Wiesel1978  11.10.2021, 19:11
@lackmann

Darauf wird aber in dem Dokument, auf das Du Dich in Deiner Antwort beziehst, nicht eingegangen. Die MPU wurde, der Beschreibung nach, von der FS Stelle NICHT angeordnet!

Wer lesen und verstehen kann, hat gleich zwei Vorteile!

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saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:13
@lackmann

Naja, MPU ist nur vorgesehen um eine deutsche FE zu bekommen.

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lackmann  11.10.2021, 19:14
@Wiesel1978

Das er in Deutschland MPU machen müßte und dadurch Mehrkosten auf sie zukommen würden hat die Threaderstellerin dahin geschrieben und nicht Ich! Also geh ich mal davon aus, daß das eine Auflage der Behörde war!!!!

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lackmann  11.10.2021, 19:17
@saraa12345

Genau, also doch MPU! Und die polnische lassen die eben nicht gelten! Also fahren ohne gültige Fahrerlaubnis!

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Wiesel1978  11.10.2021, 19:20
@lackmann

Du gehst davon aus! Unter Umständen hat man sich auch anderweitig erkundigt, was zu tun ist, wenn bzw welche Alternativen es gibt. Immerhin steht auch in der Beschreibung, dass man sich sehr genau informiert hat (vermutlich wurde genau deswegen auch die Sperrfrist eingehalten).

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saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:22
@lackmann

MPU kann man aber scheinbar umgehen, wenn man nach der Sperrfrist einen neuen, von einem anderen EU Land ausgestellten Führerschein erwirbt

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lackmann  11.10.2021, 19:24
@Wiesel1978

Ich würde mal über dir lesen was "saraa12345" vor ein paar Minuten über dir geschrieben hat! Die haben sich lediglich wegen dem polnischen Führerscheinneuerwerb genau informiert! Aber nicht ob das in Deutschland auch Gültigkeit hat!

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saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:25
@Wiesel1978

Genau, unseren Nachforschungen zu folge, hatte es nämlich ergeben, dass die MPU nach der Sperrfrist umgehen werden kann, indem man einen Führerschein eines anderen EU Landes erwirbt (natürlich wenn man alle Vorschriften dafür einhält). Das wurde getan. https://www.ra-hartmann.de/der-eu-fuehrerschein-und-die-gueltigkeit-in-deutschland-dr.-hartmann-partner.html

Trotzdem möchte ich mich nun, nach den Vorkommnissen, nochmal vergewissern, da was ein wirkliches umfangreiches und kompliziertes Thema ist.

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saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:26
@lackmann

Klar haben wir uns darüber informiert ob das auch in Deutschland Gültigkeit hat, sonst würde das ja alles wenig Sinn machen. Trotzdem ist es schwer 100% Richtige antworten auf die Fragen zu finden, da man, wie wir gerade sehen, auf sehr viele unterschiedliche Meinungen trifft.

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lackmann  11.10.2021, 19:28
@saraa12345

Nein, das legt die ausstellende Führerscheinbehörde fest! Ein Richter kann dir z.B. eine 9Monatige Sperre auferlegen. Hat die ausstellende Behörde auch nach 15 Monaten noch das Recht "Nein" zu sagen! Ob dir das gefällt oder auch nicht!?

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saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 18:41

Es geht darum, dass er den anderen Führerschein „nach“ der Sperre gemacht hat und erst nach der Sperre wieder in Deutschland damit gefahren ist.

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verreisterNutzer  11.10.2021, 20:08
@saraa12345

Ich habe Dir noch etwas zur Aktualität und Belastbarkeit der von Dir verlinkten Anwaltsbeiträge in meiner Antwort ergänzt . Solltest Du Dir mal näher ansehen . 🤔

LG

Paroto92

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Er hat also keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet, ja?


saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:16

Doch er hat einen in Deutschland und einen in Polen

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FahrschulNerd  11.10.2021, 19:17
@saraa12345

Dann haben wir es.. er hätte in Deutschland KEINEN haben dürfen. Alleiniger Wohnsitz in Polen für mind. 185 Tage wäre die Voraussetzung gewesen.

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Letzter Satz Abschnitt 5:

Nach Ablauf der Sperre darf ein ausländischer Führerschein nur dann in Deutschland "benutzt" werden, wenn dies zuvor beantragt wurde.

Habt ihr denn einen entsprechenden Antrag gestellt?


saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 19:42

Haben keinen Antrag gestellt…

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Da fehlen wichtige Informationen! Hatte er nachweislich für mehr als 185 Tage den Hauptwohnsitz in Polen und hat sich auch dort aufgehalten? Oder war das ein Pauschalpaket, um die MPU zu umgehen?

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Koblenz&Datum=03.03.2020&Aktenzeichen=4%20L%20158%2F20


saraa12345 
Fragesteller
 11.10.2021, 18:48

Ja hatte er. Er ist gebürtiger Pole. Der Erhalt des polnischen Führerscheines war 100% rechtmäßig..

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verreisterNutzer  11.10.2021, 19:03
@saraa12345

Problematisch wäre an der Sache allerdings eine deutsche Staatsbürgerschaft auch für eine ursprünglich in Polen gebürtige Person .

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verreisterNutzer  11.10.2021, 19:19
@saraa12345

Dann empfehle ich ihm Dringlich eine eingehende und ausführliche Rechtsberatung durch einen deutschen Fachanwalt für Verkehrsrecht , denn als "Teil-Staatsbürger" DE bleibt er meines Wissens für Handlungen innerhalb DE auch wie ein Staatsbürger DE voll haft- / und belangbar .

Insbesondere bei Rückverlegung des Hauptwohnsitzes nach DE .

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RobertLiebling  11.10.2021, 19:22
@saraa12345

Dann finde mal einen Richter, der es unter diesen Umständen für wahrscheinlich hält, dass er für mindestens ein halbes Jahr seinen Lebensmittepunkt (!) in Polen hatte.

Die Zeiten, während derer er in DE gearbeitet hat, kann man getrost schon mal streichen.

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