Damals Roller ohne Führerschein gefahren nun Autoführerschein entzogen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre nur möglich, wenn er bereits einmal eine Fahrerlaubnis gehabt hätte und diese noch während der Probezeit entzogen worden wäre. Nach der Neuerteilung führt dann der erste A-Verstoß in der neuen Probezeit sofort zur MPU, und bei deren Nichtbestehen erfolgt der Fahrerlaubnisentzug, siehe §2a Abs 5 StVG.

ich fahr seit zehn jahren auto.... Die 70 Zone ist ne 100%ige Lüge. Gibt es nicht. Das andere kann ich nicht beurteilen.


hilflos99  19.01.2024, 13:27

ich fahr schon länger Auto und es gibt in Städten Bereiche mit 70 km/h oder sogar noch schneller. s

1

Dein Bekannter ist Wiederholungstäter...

Die behandelt man ganz anders...

Und ja, es gibt auch 70er Zonen innerorts, aber das ist hierbei nicht der Grund...


SuperKuhnibert4  15.01.2024, 16:49
Und ja, es gibt auch 70er Zonen innerorts

Nö, gibt es nicht. Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 existieren ausschließlich in der Version "Tempo-30-Zone".

http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm

0
Stadewaeldchen  15.01.2024, 16:51
@SuperKuhnibert4

Nicht ganz richtig, Tempo-20-Zonen gibt es auch gelegentlich, aber nie mehr als 30. Alles darüber sind Streckenverbote.

1
deruser1973  15.01.2024, 16:54
@SuperKuhnibert4

Aber es gibt innerorts Bereiche, wo man 70 Fahren darf...

Schau dich mal auf dem Land um...

Wenn ich nächstes mal da fahre, mache ich dir ein Foto...

Ich meine, am Frankfurter Ring in München Nord, ist sogar 80 erlaubt...

0
SuperKuhnibert4  15.01.2024, 16:57
@Stadewaeldchen

Welches Verkehrszeichen ist das aber? Wie schon geschrieben: 274.1 und 274.2 beziehen sich immer auf eine Tempo-30-Zone. Und Verkehrszeichen, die nicht im VzKat enthalten sind, sind weder anordnungsfähig noch rechtskräftig.

0
deruser1973  15.01.2024, 16:57
@SuperKuhnibert4

Ja, wer weiss, was der Fragesteller in Wirklichkeit gemeint hat...

Es stimmt ja sowieso einiges nicht...

0
Stadewaeldchen  15.01.2024, 18:25
@SuperKuhnibert4
Welches Verkehrszeichen ist das aber? Wie schon geschrieben: 274.1 und 274.2 beziehen sich immer auf eine Tempo-30-Zone. Und Verkehrszeichen, die nicht im VzKat enthalten sind, sind weder anordnungsfähig noch rechtskräftig.

Das wäre im VzKat die Nummer 274.1-41

http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm

Die StVO schreibt in der Anlage 2 zum Zeichen 274.1 u.a,

Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

2