Führerschein Erweiterung Klasse D?

1 Antwort

Das ist letztendlich eine Einzelfallentscheidung deiner Fahrerlaubnisbehörde, da §11 Abs 1 und §48 Abs 4 FeV lediglich vorschreiben, dass du der besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung gerecht werden musst.

Dabei geht es nicht nur darum, dass du das Fahrzeug vorschriftsmäßig führst, sondern dass du beispielsweise auch deine Fahrzeiten korrekt erfasst, Ticketpreise in der richtigen Höhe erhebst und Fundsachen nicht unterschlägst - oder kurz gesagt , dass du nicht betrügst.

Das VG München hat bei einem mehrfach vorbestraften Betrüger die Eignung verneint, Beschluss vom 11.05.2009 - M 6a E 09.1311.


Fahrerfahrer123 
Fragesteller
 21.02.2024, 08:43

Stimmt aber bei dem “Kollegen“ ist das ja fast ein Roman :)

Bei mir war es eine Tat, welche jetzt fast 5 Jahre zurückliegt

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