Frage zur Gewaltenteilung und A.dolf H.itler

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Ja sowas gibt es in jeder Diktatur. Das interessante am 3. Reich war ja, dass es offiziell eine Demokratie war und gewählt wurde. Da ist so etwas einmalig.

Dein Zitat "...Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes, dadurch bekommt H.itler auch noch die ausführende Gewalt und hat damit sozusagen die Vollmacht über Deutschland" Auch wenn du deinen "best-answer" Stern für eine Null-Information verschwendest hast, sei hier gesagt: Du scheinst wirklich nicht zu wissen, was die drei Gewalten sind - und wer sie ausübt. Die Regierung, an ihrer Spitze der Reichskanzler, ist die "Exekutive", die ausführende Gewalt, denn sie soll die Gesetze. die die "Lebgislative", der Reichstag. beschlossen hat, ausführen. Die Gerichte - allen voran das oberste Verfassungsgericht - ist die "Jurisdikative", die unabhängig von den beiden anderen Gewalten kontrolliert, ob Gesetze und deren Ausführung mit der Verfassung konform sind. Göring als Innenminister hatte sowieso die Kontrolle über die Polizei; unter ihm wurden im Febr.1933 verdiente PGs als Hilfskräfte in die Schutzpolizei aufgenommen - und Ende Febr. 1933 wurde die "Abteilung Wecke", gegründet, eine Göring direkt unterstellte Polizeitruppe z.b.V. (zur besonderen Verwendung) so dass die Stellung der NS-Führer an der Spitze des Staates - auch gegen Kritik aus den eig. Reihen - vgl. Röhm-Rutsch - abgesichert war.

kujappper


maGicmammut  05.11.2010, 13:13

es heisst judikative und nicht jurisdikative..

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Die Ernennung zum Reichskanzler beinhaltete keineswegs die Übernahme der gesetzgebenden Gewalt, die lag nach wie vor beim Reichstag. Erst das Ermächtigungsgesetz vom 23.März 1933 entmachtete den Reichstag. Es liegt im Wesen des Absolutismus', dass alle drei Gewalten (Legislative, Judikative, Exekutive) in der Hand des Herrschers liegen.

Zu deiner zweiten Frage: "Dann würde ich gerne noch Wissen ob es solche Fälle wo 2 Gewalten in einer Person vereint waren sonst irgendwo in der Geschichte gibt." "Irgendwo sonst wo in der Geschichte" war dies der Regelfall -- die demokratischer Gewaltenteilung ist eine Erfindung der Amerikanischen und der Französischen Revolution. Vorher gab es nur die "absolutistischen" Herrscher, die wie der Aussspruch Ludwigs XIV andeutet "L'état, c'est moi" alle Macht in einer Person vereinten. Mit dieser Aussage tue ich der englischen Parlaments-Tradition etwas Unrecht - aber selbst die englischen MPs haben fast immer nur Beschlüsse oder Vorschläge des Königs abgenickt.

kujapper

Zum Beispiel vereinten auch die Monarchen in der frühen Neuzeit die gesamte Macht auf sich (Absolutismus).