Falschgeld nicht angenommen, Kunden weiter geschickt?
Hallo ihr Lieben,
Eine Freundin hat mir jetzt was erzählt, und ich würde auch gern mal etwas darüber erfahren. Und zzwar hat sie mir jetzt erzählt, sie ist Verkäuferin, und hatte letztens einen Kunden gehabt, der wollte mit einem falschen 20 Euro Schein bezahlen.
Sie hat den Schein kontrolliert und stellte fest, daß er nicht echt ist und hat das dem Kunden gesagt, er meinte er war vorher in einer spiel Halle. Sie hhat den Kunden mit dem Schein wieder weg geschickt und den Schein nicht angenommen. Der Kunde wollte es umgehend in der spielothek klären Hat ssie richtig gehandelt?
Eigentlich hat sie richtig gehandelt, die Ware blieb im Laden und der Kunde ist mit dem Schein wieder raus. Oder was hätte sie tun sollen?
Kameras gibt e nicht im Laden
3 Antworten
Eigentlich muss man so einen Schein direkt einbehalten, aber sie war in dem Fall ja "nur" die Verkäuferin. Ich habe vor einem Jahr noch in der Bank gearbeitet und dort hätte ich den Schein auf jeden Fall sogar einbehalten müssen. Das machen übrigens auch Geldautomaten, wenn man ihn Versucht zu wechseln oder einzuzahlen
Klar, wenn es erkennbar Falschgeld ist muss sie es nicht als Zahlung annehmen sondern sie kann echtes Geld verlangen!
Nach § 147 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer abgesehen von den Fällen des § 146 StGB falsches Geld als echt in den Verkehr bringt.
Eigtl ruft man dann zumindest den Vorgesetzten oder direkt die Polizei!