Fahrzeugschein fehlt?
Hallo, habe heute ein Auto gekauft, über einen Drittanbieter war beim Amt um ihn anzumelden, habe dann erfahren das der Fahrzeugschein fehlt. Meine frage ist jetzt kann ich diesen auch Beantragen mit HU/KAUFVERTRAG UND dem Fahrzeugbrief Teil ll oder kann dies nur der Vorbesitzer tun?
5 Antworten
Seit Oktober 2007 gibt es die bisherigen Papiere Brief und Schein gar nicht mehr, Der Fahrzeugschein ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt worden, diese wird bei Abmeldung eingezogen, es ist also völlig normal, das du, kaufst du ein abgemeldetes Fahrzeug keinen Fahrzeugschein also die Zulassungsbescheinigung Teil 1nicht vorgelegt bekommst, sondern eben die die Zulassungsbescheinigung Teil 2, welche den bisherigen Brief ersetzt hat. Auch diese ist nicht mehr das ewige Dokument mehr, die ein Fahrzeig bis zur Schrottpresse begleitet, sondern wird ebenfalls bei der Zulaassung eines Fahrzeuges zusammen mit der die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu gedruckz und ausgegeben, die alte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird dann auch eingezogen.
In der ZLB Teil 1 wird die Anmeldung vermerkt, sie wird nicht eingezogen.
...kann nur aus eigener Erfahrung berichten, ja, das geht problemlos. Bei meinem derzeitigen hatte der Vorbesitzer auch den Fahrzeugschein "versaubeutelt", haben das so im Kaufvertrag vermerkt. Durch die computermäßige Vernetzung der Zulassungsbehörden wurde mir der korrekte Fahrzeugschein mit allen Eintragungen ausgefertigt. War sogar bundeslandübergreifend...
Ich wurde einfach wieder heimgeschickt mit dem Auftrag ihn zu besorgen.
Hast du denn den Fahrzeugbrief? Dann solltest du mit diesem einen neuen beantragen können.
Ja habe den Fahrzeugbrief, gültige HU aber brauche ich keine Vollmacht o. Kaufvertrag?
Es müsste genügen wenn du einen der beiden Scheine hast, die werden eh neu ausgestellt.
War dort, wurde heim Geschickt, da ich keinen Fahrzeugschein hatte dieser ist abhanden gekommen laut der Vorbesitzers
Der Vorbesitzer muss eine Verlustmeldung machen, wenn er das nicht will/ kann, muss er die Karre zurücknehmen.
Kann man diese schriftlich im Kaufvertrag mit beifügen?
Nein er muss den Schein besorgen. Es geht darum dass das Auto geklaut sein kann.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, kannst du gar keinen Fahrzeugschein haben. Dieser wird bei Abmeldung einbehalten.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das dieser nur frei gerubbelt wird und wieder ausgehändigt
Auf wunsch ja, nur ist das dann ohnehin kein gültiges Dokument, und wird vin der Zulassungsstelle ohnehin nicht beachtet. Zumal rd Bried und Schein seit 2007 ohnehin so nicht mehr gibt. Die Papiere heißen jetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (1 entspricht Schein, 2 dem Brief, werden aber beide bei der Anmeldung immer neu erstellt.
Ich wurde heim geschickt da ich ihn nicht hatte