Fahrzeugbrief verloren?
Ich weis nichtmehr weiter. Folgendes Problem: ich bin vor kurzem umgezogen. Aufgrund weniger freier Zeit habe ich es noch nicht geschafft mich bei der kfz Zulassungsstelle umzumelden. Allerdings bin ich auf dem Personalausweis bereits umgemeldet (Personalausweis: neue Adresse/ Fahrzeugschein: noch alte Adresse). Ich habe damals vor Umzug schon alle nötigen Unterlagen bereitgelegt um mein Auto umzumelden (letzter HU und auch den Fahrzeugbrief). Man muss erwähnen das in meinem Bezirk man auch heute noch einen Termin online vereinbaren muss und dementsprechend blöd ist das hier einen geeigneten Termin zu bekommen.
Ich möchte nun mein Auto verkaufen da ich ein gutes Angebot für bekommen habe. Jetzt mein Problem: ich finde mein Fahrzeugbrief und die letzte HU nichtmehr! Ich habe meine ganzen Sachen durchsucht doch ist der Brief nicht aufzufinden. Könnte Kotzen. Im Internet habe ich nun schon herausgelesen das man den Brief bei der Zulassungsstelle neu beantragen kann allerdings mit dem Fahrzeugschein bzw. und der letzten HU. Allerdings finde ich die letzte HU auch nicht und auf dem Fahrzeugschein steht noch meine alte Adresse. Was kann ich da machen? Eigentlich wollte ich dann in nächster Zeit auch das Auto abmelden um dann mein neues anzumelden.
danke für eure Hilfe
2 Antworten
Den Tüv Bericht brauchst du in der Regel nicht !
Wie lange das FZ noch TÜV hat ist auf dem Fahrzeugschein vermerkt . Meist mit einem Stempel auf der Rückseite bzw. Gedruckt auf der Vorderseite .
informiere dich bei deiner Zulassungsstelle .
meisten benötigt man :
zulassungsbescheinigung Teil 1
personal oder Reisepass
Versicherung per Eidesstatt über den Verlust, kann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden
Guten Abend, du brauchst auf alle Fälle die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Den HU Bericht kannst du dir bei der Prüfgesellschaft nochmals als Duplikat ausdrucken lassen, kostet evtl ein paar Euro, nicht schlimm.
Auf der Zulassungsstelle musst du auf jedenfall persönlich erscheinen, denn du musst eine Versicherung an Eidesstatt abgeben, dass du den Brief verloren hast, bzw nicht findest.
Der verlorene Brief wird dann durch die Behörde aufgeboten. Achtung: Erst nach 14 Tagen kann dir die Behörde einen neuen Brief ausstellen, wenn die Frist der Aufbietung abgelaufen ist. Du bekommst dann auch einen neuen Fahrzeugschein. Bis dahin solltest du auch das Duplikat der HU haben und vorlegen können. Wird im Schein nämlich aktualisiert.
Solange du keinen neuen Brief hast, kannst du das Auto leider nicht verkaufen.
Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.
Das ganz ist leider auch nicht billig, du musst mit Gesamtkosten von ca 60-70 Euro rechnen.
Und unbedingt einen Termin machen auf der Zulassungsstelle, denn das Ganze dauert etwas von der Bearbeitung.
Viel Erfolg .
VG
PS: Abmelden kannst du auch ohne Brief, da reicht der Schein. Aber für den Verkauf oder jede neue Anmeldung ist ein Brief nötig.
Danke, das freut mich. Du machst die Eidesstattliche Versicherung direkt auf der Behörde. Der Sachbearbeiter/in tippt deine Erklärung direkt in ein Formular ein, druckt es aus und lässt es dich unterschreiben. Aber denk daran, es muss die Wahrheit sein, was du angibst! Du musst den Fahrzeugschein und deinen Ausweis mitbringen, der Rest wird vor Ort gemacht. Kannst ja mal berichten wie es gelaufen ist :-)
Du scheinst dich ja auszukennen !
Solange du keinen neuen Brief hast, kannst du das Auto leider nicht verkaufen
dazu hätte ich eine Frage !
wieso kann man ohne Brief das Fahrzeug nicht verkaufen ?
Der Brief ist ja kein Eigentumsnachweis !
Ja, ich hab beruflich damit zu tun :-)
Der Brief und Schein gehören zwingend zusammen. Es steht war im Brief gedruckt, dass dieser "offiziell" nicht als Eigentumsnachweis gilt, aber er wird trotzdem so angesehen.
Z.b bei einer Fahrzeugfinanzierung behält die Bank den Brief, der Fahrzeugnutzer erhält nur den Schein.
Es wird dir niemand ein Auto ohne Brief abkaufen. Genau aus dem Grund, da das Fahrzeug evtl finanziert und noch nicht abbezahlt ist, oder du nur der Nutzer bist und das Fahrzeug einer Firma gehört usw.
Es könnte auch gestohlen sein , der Schein im Auto und auf eine andere Person zugelassen. Dann hat die Person den Brief in Verwahrung.
DESHALB NIE DEN BRIEF IM AUTO AUFBEWAHREN!!!
Ohne Vorlage des Brief gibt es keine Zulassung bei der Zulassungsstelle!
LG
Ok danke für deine doch schon einfach verstehende Antwort das bringt mich schon ein Stück weiter. Wie kann ich mir das mit dem Eidesstatt vorstellen? Du schreibst abgeben. Muss ich da was mitbringen oder bekomm ich vor Ort was vorgelegt was ich unterschreiben muss?