Fahrzeug 6 Jahre alt aber nie zugelassen gewesen wie sieht's mit TÜV aus?

8 Antworten

TransalpTom hat es ganz gut auf den Punkt gebracht.

Ein Neufahrzeug ist eben neu, solange es noch nie in Verkehr war, also noch nie Zugelassen war. Ob das Teil gerade vom Band kommt oder tatsächlich 30 Jahre im Schuppen stand ist irrelevant.
Wenn Du es jetzt in Verkehr bringen willst, dann musst Du die heute gültigen Vorschriften erfüllen.

Dazu 2 Dinge. 1. hast Du Papiere dazu oder musst sie vorher beschaffen. Ich weiß nicht wie so ein Ding beschrieben ist, ob es ein Pkw Kl. M ist oder eher als 4 rädriges Leichtkfz Kl. L.
Bei Pkw hat sich in den letzten 6 Jahren definitiv das Abgasverhalten geändert. Bei L (glaube ich) nicht.
Versuch es mit deinem SVA zu klären, dass das Ding angemeldet wird. Eine Vollabnahme ist nicht möglich, wenn es bereits eine EG-Betriebserlaubnis hat, da eine doppelte BE nicht statthaft ist. Lass Dir also nichts erzählen.
Wenn Dir das SVA das Ding trotzdem nicht zulässt, dann brauchst Du ggf. eine Ausnahmegenehmigung. Die bekommst Du auf Vorlage eines Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen (TÜV) nach Par.70 StVZO von Deiner Bezirksregierung. Also kannst Du in diesem Fall das SVA umgehen.
Kostet dann aber auch was...
Was noch eine Möglichkeit wäre, wenn das Ding bereits in Betrieb war, allerdings nur auf eurem Bauernhof um den Mist vom Stall zum Haufen zu fahren und Du einen Nachweis hast, dass Du das Ding vor 6 Jahren gekauft hast. Dann könnte man versuchen das EZ Datum auf das Kaufdatum anzunehmen, wenn alle Beteiligten mitspielen.

Versuch dein Glück mal

Bezüglich der Hauptuntersuchung benötigt ein Neufahrzeug zur Erstzulassung keine HU (im Volksmund "TÜV").

Die Zulassungsstelle kann aber nach §5(3) FZV eine solche Untersuchung fordern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Fahrzeug nicht
 vorschriftsmäßig ist.

Das wird z.B. gemacht, wenn man vermutet, dass das Fahrzeug auch ohne Zulassung in Betrieb war. In diesem Fall als Kart auf einer Rennstrecke.

Ein Problem wirst Du aber vermutlich eher damit bekommen, das Dein KArt die Abgasvorschriften des Erstzulassungstages erfüllen muss und das sind die von heute.

Ein 6 Jahre altes Fahrzeug ist aber nach anderern Emissionsvorschriften gebaut worden. Das kann jetzt zu einem echten Problem werden.

Ich hatte das Problem im Kundenkreis, da hatte eine Firma ein 25 Jahre altes Löschfahrzeug für seine Werkfeuerwehr gekauft. Dieses war aber bei der vorherigen Feuerwehr nie zugelassen worden, da es nur innerbetriebliche auf dem Werksgelände gefahren ist.

Es mußte aber EURO 6 erfüllen, erfüllte aber nur EURO 2. Das hat gute 10 Monate gedauert, bis die erforderliche Ausnahmegenehmigung vorlag, dass eine "angenommenes" Erstzulassungsdatum vom 01.07.1992 eingetragen werden durfte.

Man kann Dir also die Zulassung auch komplett verweigern, weil im Gegensatz zu dem Löschfahrzeug kein besonderes Interesse (außer Deinem Eigenen) an der Zulassung besteht.

Ich denke nicht, dass du hier eindeutige und vor allem verlässliche Antworten finden wirst. Dazu ist der Fall doch zu selten. Frag beim StVA deiner Stadt nach, ob für die Zulassung eine HU Prüfung nötig ist.

Aber auch wenn es nicht nötig sein sollte, würde ich das Ding gründlich untersuchen lassen.

Wenns noch nie angemeldet war hats auch kein TÜV, und nfzg haben auch kein TÜV wenn man die kauft... einfach mal bei nem Gutachter melden und dem schildern was Sache ist, ggf. mal zum TÜV oder Dekra vorbeischauen und mal so "drüber gucken" lassen um deren Meinung mal zu hören.


Elron90 
Fragesteller
 24.05.2017, 22:41

Stimmt nicht.. wenn du ein neufahrzeug kaufst.. hast du ab Erstzulassung automatisch 3 Jahre TÜV... kein TÜV Bericht und nix... den ersten TÜV Bericht bekommt man erst nach der ersten TÜV Prüfung. 

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LeonSS  24.05.2017, 22:43
@Elron90

Mag sein, ist in dem Fall sowieso egal da es ja schon Jahre lang steht

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Elron90 
Fragesteller
 24.05.2017, 22:51
@LeonSS

Naja genau genommen nicht.. da der TÜV ja rechtlich gesehen erst anfängt abzulaufen ab Tag der Erstzulassung

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Normaler TÜV reicht da nicht aus, das wird eine spezielle Untersuchung. Kostet ein wenig mehr.