Fahrrad Leasing unter 18?

2 Antworten

Verträge die ein Dauerschuldverhältnis, ein Leasingvertrag ist so ein Vertrag, begründen sind unwirksam.

Einen Leasingvertrag kann man daher erst ab 18 abschließen.

Ein Vertrag kann übrigens immer nur „wirksam“ sein und niemals „rechtskräftig“. Der Begriff rechtskräftig bezieht sich immer auf ein Urteil oder einen Beschluss. Diese werden nämlich rechtskräftig wenn sie nicht mehr angefochten worden können.

Leasingverträge mit Minderjährigen sind nicht rechtskräftig.