Fahrrad Fahrer angefahren der kein Licht hatte wer ist Schuld?
Noch nie passiert aber kann Dem Autofahrer für so was etwas passieren?
3 Antworten
Die schlechte Sichtbarkeit ist möglicherweise schwer nachzuweisen. Meist ist wahrscheinlich ein zusätzlicher Blendeffekt, überstrahlendes Licht, Streulicht o.ä. Ursache für das Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer.
Aber es geht auch so: Ich wäre vor etwa 4 Monaten auch beinahe mal als Radfahrer! einem Radfahrer reingefahren. Der war ohne Licht unterwegs und komplett schwarz gekleidet und am dem Rad hat auch kaum was geglänzt. Straßenbeleuchtung gibts dort nur ein bisschen für den Fußweg.
Etwa 15m vorher hab ich was "geahnt", ab 7m war er tatsächlich zu erkennen. Da hat man selbst mit 30km/h keine Zeit zu bremsen, und die Straße ist oft nur 1 Auto breit. Wobei man mit einem Autoscheinwerfer noch etwas mehr sieht - deshalb passiert so was anscheinend doch selten.
Eine Teilschuld wird sich für den Kraftfahrzeughalter fast immer allein aus der Gefährdungshaftung des § 7 StVG ergeben.
Kommt auf die konkrete Situation an. Wenn er z.B. auf der richtigen Straßenseite fuhr, zumindest die vorgeschriebenen Reflektoren hatte und von hinten von einem Auto gerammt wird, würde ich die Alleinschuld des Radfahren verneinen.
Natürlich. Als Autofahrer ist man bei solchen Unfällen immer zumindest Teilschuldig.
In dem Fall ließe sich eine alleinhaftung des Radfahrers auch gut vertreten.