Von Auto angefahren der sieht aber keine Schuld?

6 Antworten

Da hast Du leider Pech.

VERKEHRSRECHTLICH hat der Autofahrer Schuld.

Aber HAFTUNGSRECHTLICH Du.

Du hast auf der falschen Seite nichts zu suchen. Wärst Du nicht so gefahren, wäre es nicht um Unfall gekommen. Haftungsrechtlich wurd man Dir das ankreiden.

Diese beiden Rechtsgebiete sind völlig unterschiedlich und auch vollkommen getrennt voneinander zu sehen.

Still  23.09.2020, 08:17

Schuld? Der Autofahrer hat die Ursache gesetzt. Schuld wird bei Gericht geklärt.

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feinerle  24.09.2020, 19:46
@Still

Der Autofahrer hat die Ursache gesetzt.

Verkehrsrechtlich sicherlich - ob das Haftungsrechtlich auch und in welcher Höhe des Anteils an der Gesamtschuld, entscheidet, wie Du bereits bemerkst, ein Gericht.

Und da ist noch alles offen und alles möglich.

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Die Polizei bringt es auf dem Punkt. Du trägst ebenso Mitschuld wie der Autofahrer. Er hätte besser achtsam sein müssen, weil er immerhin das Schutzblech um sich hat und nicht Du! Und auf der anderen Seite musst du dich natürlich an die richtige Fahrseite halten. Also 50 50. Was ich jedoch sagen kann ist, dass viele Autofahrer einfach viel zu hektisch und chaotisch unterwegs sind, sodass er mit der richtigen Achtsamkeit das Anfahren hätte verhindern können. In Zukunft einfach immer mit der Unachtsamkeit anderer rechnen und Radschilder befolgen und dann passiert sowas nicht mehr. Der Autofahrer kann ruhig seinen Anwalt einschalten, die Schuld durch "mangelnde Verkehrsbeobachtung" bleibt bestehen. An Fakten kann auch ein Anwalt nichts biegen. Also mach dir deshalb mal keine Sorgen.

Alles Gute,

Topspeed01

Ingenieur674 
Fragesteller
 22.09.2020, 20:53

Vor allem war das eine 30er Zone und da kann man anhalten

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Die Ursache hat der Autofahrer gesetzt, aber dir wird eine Teilschuld zuerkannt, da du den Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt hast.

Mit dem Fehlverhalten anderer muß man zwar auch rechnen, aber klar: der Autofahrer schaut nach links, da kommt keiner und fährt los.

Ingenieur674 
Fragesteller
 23.09.2020, 11:50

Und ein Fußgänger ? Der darf da lang gehen und wenn der überfahren wird ? Weil der Fahrer nur nach links gesehen hat

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Still  23.09.2020, 18:42
@Ingenieur674

Die Geschwindigkeit eines Fußgängers würde aus nicht zu einer Kollision führen.

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Lass ihn doch einen Anwalt nehmen, die Polizei hat den Unfall doch aufgenommen. An Tatsachen kann der Anwalt auch nix mehr ändern.

Du wendest dich direkt an seine Versicherung mit Aktenzeichen der Polizei wenn Du etwas geltend machen willst. Eine Teilschuld wirst Du auch bekommen, also kein 100% Zuspruch.

Du bist auf der falschen Seite gefahren und siehst dich immer noch im Recht? Bestenfalls wird es eine Schuldteilung geben.

Nur wegen der Schmerzensgeldforderung sollte man kein Verfahren eingehen. Nur mein unbedeutende Meinung.