Fahrerlaubnis für Arbeitsbühnen?

2 Antworten

Wer privat eine Arbeitsbühne mietet und diese bedient, benötigt dafür keinen speziellen Führerschein. In diesem Fall gibt der Vermieter eine Einweisung in das gemietete Gerät. Mit der Einweisung lernt der Privatmieter, wie er die Bühne bedienen muss und wie er sicher mit ihr arbeitet.
Anders sieht es bei der gewerblichen Nutzung von Arbeitsbühnen aus. Hier ist ein Nachweis zur Teilnahme an einer Unterweisung erforderlich. Dieser Nachweis ist sozusagen der Führerschein für Arbeitsbühnen, auch wenn es selbst für die gewerbliche Nutzung keinen offiziellen Führerschein gibt. Der Nachweis beruht auf den Empfehlungen der DGUV 308-008. Darin dürfen nur die Personen eine Arbeitsbühne bedienen, die unterwiesen und zugleich befähigt sind.

Quelle: https://blog.kunze-buehnen.com/de/news/fuehrerschein-fuer-arbeitsbuehnen

Hallo,

nein mit einem staplerschein nciht..aber für Hubarbeitsbühnen gibt es extra Schulungen..

Wenn du schon eine machst, mach dann für alle Arbeitsbühnen (Scheren, Teleskop) eine Schulung.