Staplerschein ?

4 Antworten

Das musst Du abklären lassen. Da gibt es einen Unterschied, z. B obe dies bereits seit Geburt vorhanden ist. Da könnte die BG einen Strich durch die Rechnung machen. In meiner alten Firma gabs mal einen Fall, der durfte weder Kran noch Stapler machen, wurde dann leider nicht übernommen. Hatte aber auch normalen Auto Fürerschein. Frag am besten mal bei einem Durchgangsaugenarzt nach. Ich habe leider nicht mehr im Kopf wie die ganze Geschichte war, aber Sehraft auf einem Auge war ähnlich Deiner.


Anton187187 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:01

Da wo ich jetzt hin will wollen die einen leider und die haben aber auch einen der nur 5% sieht und darf auch fahren keine Ahnung bei mir war es ein unfall gewesen

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Bertha2701  10.05.2022, 09:25
@Anton187187

Anton, schau mal hier, jetzt ist mir auch eingefallen, dass es bei dem Kollegen damals um diese Einäugigkeit, in seinem Fall erreichte er dies nicht und die Fehlsichtigkeit konnte nicht mit einer Brille korrigiert werden. So blöd es jetzt klingt für ihne wäre es sogar besser gewesen, wenn er diesen Einaugenstatur erreicht hätte.

Lies auch mal hier, dann ksnnst Du auch geziehlter Nachfragen und selbst schon mal eine Augenarzt Untersuchung nach G25 machen lassen.

https://www.gesund-sehen.de/Augenarzt/Gutachten/Untersuchung-G25-Fahr-und-Steuert%C3%A4tigkeit#:~:text=Als%20funktionell%20ein%C3%A4ugig%20gilt%20%2D%20analog,als%20auch%20bei%20Nachuntersuchungen%20heranzuziehen.

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In einer "ordentlichen" Firma musst du eh vorher eine G31 Untersuchung beim Betriebsarzt machen. Der bescheinigt dir dann die Tauglichkeit - oder auch nicht. Die letzte Entscheidung liegt immer beim Arzt

Die Anforderungen insbesondere die Augen Überprüfungen sind beim Führerschein noch höher als beim Staplerschein. Darum hätte ich hier keine großen Bedenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke du kannst den Staplerschein machen.