Fällt die Abdeckung von Wohnungsnebenkosten unter Eigenkapital?
Guten morgen,
wenn ich einen Kredit bei der Bank Anfrage und ich habe nur so viel Eigenkapital dass ich die Nebenkosten abdecken könnte, ist das dann schon Eigenkapital oder gehen die ohnehin schon davon aus dass man diese Kosten selber übernimmt, und das wäre dann eine Vollfinanzierung?
Ich sage schonmal recht herzlichen Dank wenn mir jemand weiter helfen könnte
liebe Grüße :))
4 Antworten
Das handhaben die Banken erstaunlicherweise unterschiedlich.
Als ich letztes Jahr für meinen Eigentumswohnung Kredite verglichen habe, haben einige Banken die Nebenkosten von meinen ersparten abgezogen und den Rest als Eigenkapital im Verhältnis zum Kaufpreis berücksichtigt.
Andere haben die gesamten Ersparnisse im Verhältnis zu den Anschaffungskosten (inklusive Nebenkosten) berücksichtigt
eigentlich ist die erste Berechnung richtiger und ich glaube auch weiter verbreitet. Denn die Immobilie dient ja als Sicherheit. Da ist nur der Wert / (Kaufpreis) relevant
Wirtschaftlich ist es natürlich das selbe. Man muss bei der „Zahl“ zur geforderten Eigenkapital Quote aufpassen
angenommen der Kaufpreis liegt bei 100.000€, Nebenkosten sind 10.000€ und es ist Eigenkapital von 20.000€ da.
Wird das gesamte Eigenkapital im Verhältnis zu den Anschaffungskosten gesetzt entspricht dies eine Quote von 18,28%.
Begleicht man erst die Nebenkosten und setzt den verbleibenden Betrag ins Verhältnis zum Kaufpreis ergibt sich eine Quote von 10%
natürlich wird die Bank im ersten Fall eher eine höhere Eigenkapital Quote fordern
Nein, das zählt nicht als Eigenkapital, weil das nicht zum Wert der Immobilie gehört. Eigenkapital ist das, was du zum reinen Kaufpreis der Immobilie beisteuern kannst, um die Kreditsumme zu verringern.
Zählt nicht als Eigenkapital. Eigenkapital ist quasi nur die Differenz von der Kreditsumme zum eigentlichen notariell vereinbarten Kaufpreis.
Eigentkapital ist immer das, was man als eigene Finanzen schon einbringen kann. Egal, wie viel das nun ist.
Für die Kreditanfrage zählt vor allem das Einkommen und damit die Rückzahlmöglichkeit (Bonität).
Ich kann hier im Endeffekt keinen Unterschied ausmachen. Unterm Strich ist das Ergebnis das Gleiche.