Fälligkeitsmitteilung vom Notar kommt nicht. Muss man Verzugszinsen zahlen?
Hallo zusammen,
im Kaufvertrag steht immer das Datum, bis zu welchem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein sollte. Jedoch zahlt man erst, wenn man die Fälligkeitsmitteilung vom Notar erhält. Was passiert, wenn diese nicht bis zum Termin für die Kaufpreiszahlung kommt? Muss man dann trotzdem Verzugszinsen zahlen?
Und nehmen wir mal an, der Kaufpreis muss bis zum 31.01. auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein, aber die Fälligkeitsmitteilung kommt erst am 28.01. Hat man dann dennoch 2 Wochen Zeit für die Zahlung des Kaufpreises oder muss man mit Verzugszinsen rechnen, falls der Kaufpreis erst nach dem 31.01. auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird?
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.
4 Antworten
Sofern deine Fälligkeit im Kaufvertrag tatsächlich auf den Januar diesen Jahres datiert war ( jedoch nicht bevor folgende Voraussetzungen... erfüllt sind) und die Fälligkeitsmitteilung des Notars noch nicht da ist- würde ich im Notariat nachfragen woran es liegt.
In Verzug kommst du erst nach der Mitteilung durch den Notar.
Grundsätzlich beginnt die Fälligkeit des Kaufpreises erst mit Zugang (darauf kommt es an) der Mitteilung beim Empfänger also bei dir. Normalerweise achten Notare akribisch auf Fristen, die Fälligkeitsmitteilung sollte also rechtzeitig zugehen. Sollte das nicht der Fall sein, muss euch auch die Möglichkeit zur Erfüllung gegeben werden. Das sollten um die 2 Wochen sein. Also nein, das Geld muss dann nicht innerhalb von ein paar Tagen da sein.
Verzug setzt nur dann ein, wenn der vom Notar in der Fälligkeitsmitteilung genannte Termin nicht eingehalten wird.
im Kaufvertrag steht immer das Datum, bis zu welchem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein sollte.
Eher nicht, da stehen die Voraussetzungen für die Fälligkeit drin. Der Notar teilt den Termin außerhalb des Kaufvertrages mit. Wird bis zu diesem Datum nicht gezahlt, tritt Verzug ein mit entsprechenden Folgen.