Immobilienkauf: was ist, wenn Verkäufer vergisst den Eingang des vollständigen Kaufpreises (Zahlung erfolgte nachweislich per Überweisung) zu bestätigen?

5 Antworten

Frag am besten mal direkt beim Notar nach. Der kann dir dann genau sagen, ob ggfls. noch irgendwas anderes zur Umschreibung fehlt. Vielleicht ist er noch nicht tätig geworden, weil ebenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes fehlt...? Welches Datum ist denn als Kaufpreisfälligkeitsdatum im Kaufvertrag angegeben?

Ein Beispiel: Ist der Kaufvertrag im Juli 2019 beurkundet worden, das Datum zur Zahlung des Kaufpreises irgendwann für April 2020 festgelegt, tritt die Fälligkeit natürlich schon viel früher ein, weil die entsprechenden Voraussetzungen mittlerweile vorliegen (Auflassungsvormerkung eingetragen, Lastenfreistellung Grundbuch etc .) Käufer hat zwar direkt bezahlt, hätte damit aber theoretisch Zeit gehabt bis April. Dann weiß der Notar ggfls garnicht, dass der Käufer schon längst gezahlt hat und wartet den April ab. Sollte dann keine Bestätigung vom Verkäufer kommen, würde eine Erinnerung rausgehen.

Hoffe, dass ist einigermaßen verständlich formuliert. Aber wie gesagt, einfach mal beim Notar nachfragen. Der kann jederzeit zum Sachstand Auskunft geben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zabelmann 
Fragesteller
 11.03.2020, 10:25

Anscheinend haben der Notar und der Verkäufer geschlafen und versäumt das nötige zu veranlassen. Bezahlt wurde Mitte Juli 2019 und dann ist 8 Monate nach der Bezahlung nichts passiert obwohl ich dem Notar unmittelbar nach der Überweisung des vollständigen Kaufpreises eine Überweisungsquittung zugesandt hatte. Der Notar müsste eigentlich auch den Eingang des Kaufpreieses überwachen und dann, falls er monatelang nichts hören würde, wohl den Käufer und Verkäufer anschreiben. Aber die Notariate blicken wohl auch nicht mehr durch und für den Verkäufer ist es wichtig, daß er sein Geld hat und alles weittere ist dem dann wohl egal. Es war vereinbart, daß der Kaufpreis bezahlt wird, wenn der Notar den Käufer über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Zahlung gegeben sind.

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Üblicherweise nimmt man Kontakt mit dem Verkäufer auf und klärt die Sache. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein Nachweis des Käufers, dass der Kaufpreis bezahlt wurde. Steht normalerweise auch genau so im Kaufvertrag.


Zabelmann 
Fragesteller
 11.03.2020, 09:15

Ich nehme an, die Überweisung auf dem Kontoauszug genügt dann als Nachweis.

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lesterb42  11.03.2020, 09:16
@Zabelmann

Das Notariat gibt verbindliche Auskunft. Die werden dafür auch bezahlt.

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Zabelmann 
Fragesteller
 11.03.2020, 10:27

Es war vereinbart, daß der Kaufpreis bezahlt wird, wenn der Notar den Käufer über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Zahlung gegeben sind.

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Bist Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden oder besteht die Auflassungsvormerkung weiterhin?


Zabelmann 
Fragesteller
 09.03.2020, 13:52

Noch kein Eintrag deshalb nahm Hausverwaltung Kontakt mit mir auf.

Komisch, daß sich der Notar über 7 Monate nicht deshalb bei mir gemeldet hat.

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brido  09.03.2020, 14:20

Das passsiert als Letztes wenn er das in die Wege leitet....

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Damit hat die Hausverwaltung doch gar nichts zu tun. Was geht die das denn überhaupt an?

Wenn sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt schon eine Rechnung geschickt haben würde ich jetzt mal vermuten das die Geschichte erledigt sei.

Ich würde mal bei dem Notar vorbei gehen und den direkt fragen.

Ein einfacher Überweisungsträger wird nicht als Nachweis reichen.


Zabelmann 
Fragesteller
 09.03.2020, 13:55

Die Hausverwaltung hat deshalb damit zu tun, weil noch immer der alte Eigentümer in der Liste eingetragen ist und ich deshalb mehrfach reklamiert hatte. Der Notar hätte ja auch mal schreiben können, daß die Bestätigung vom Verkäufer noch fehlt. Er sollte sich ja kümmern.

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Zabelmann 
Fragesteller
 09.03.2020, 14:23

Ich dachte da auch mehr an den Kontoauszug mit Angabe des Empfängers und Verwendungszwecks sowie des Betrages als geeigneten Nachweis.

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Klar, Du kannst diesen an den Notar weiterleiten. Dein Interesse ist es, dass es schnell geht, die anderen können sich Zeit lassen. Nachher mußt Du die Eintragung ins GB veranlassen... Keine Vermutungen: habe selber schon gekauft.