es würd mir vorgeworfen das ich was geklaut habe im wert von 300 euro bin 14 welche straffe bekomme ich da?

5 Antworten

Das kommt darauf an, ob du schon vorher auffällig geworden bist (dazu zählen auch vorherige Straftaten, als du noch nicht strafmündig warst. Die sind keineswegs vergessen worden.

Und Diebstahl ist Diebstahl. Das geht nur bedingt nach dem Wert des Diebesguts.


blackhaya  07.02.2022, 21:32

So ein Unsinn. Bei der Höhe der Strafe da spielen neben den Umständen auch immer die Schadenshöhe eine Rolle. Bei Diebstahl ist das Höchststrafmass bis zu 5 Jahre gefängnis, aber das bekommt man ganz bestimmt nicht wenn man eine Packung mit Kaugummis geklaut hat.

0

Das kommt darauf an:

Stimmt der Vorwurf gibt es höchstens ein paar Sozialstunden.

Stimmt der Vorwurf nicht gibt es auch nichts.

Mit 14 Jahren bist du schon strafmündig, das heißt du kannst für deine Verbrechen bestraft werden.

Als Jugendlicher fällst du noch unter das Jungendstrafrecht, hier gilt die Devise:

Erziehung vor Strafe.

Erstäter werden überlichdrweise zu Sozialstunden verurteilt, das heißt du musst dann deine Wochenenden z.b. im Krankenhaus arbeitne.

Dann gibt es eine Meldung ans Jugendamt, wo z.B. gesehne wird ob du regelämssig zur Schule gehst oder ob du schon vorher aufgefallen bist.

Wenn du nichts gemacht hast, wirst du auch nicht bestraft!

Du bist 14 und somit strafmündig.

Ein Richter wird dich wahrscheinlich nach dem Jugend - Strafrecht verurteilen.

Gefänginisaufenthalt oder Geldstrafen sind eher unwahrscheinlich.


Artus01  06.02.2022, 19:40
oder Geldstrafen

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.

1
RockyLama  06.02.2022, 19:44
@Artus01

Deswegen ist sie ja Unwahrscheinlich. Eine Geldstrafe kann es meines Wissens nach nur für die Erziehungsberechtigten geben, wenn der Laden diese Regelung in der Hausordnung festgelegt hat.

0
Artus01  06.02.2022, 19:48
@RockyLama
Deswegen ist sie ja Unwahrscheinlich.

Etwas was es nicht gibt ist auch nicht unwahrscheinlich.

Eine Geldstrafe kann es meines Wissens nach nur für die Erziehungsberechtigten geben, wenn der Laden diese Regelung in der Hausordnung festgelegt hat.

Nein, da gibt es auch für Erziehungberechtigte nicht. Sollte ein Laden sowas festlegen ist es nichtig.

0